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Thema: Zivilrechtliche Probleme in Bezug auf Getriebe M32

  1. #1
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    Zivilrechtliche Probleme in Bezug auf Getriebe M32

    Hallo zusammen!


    Ich habe mit meinem Vectra ein gerade nicht unerhebliches Problem und bin, was echt selten vorkommt, mit meinem Latein am Ende. Ich versuche, den Sachverhalt kurz und knapp zu formulieren:


    1. Der Vectra (2.2 direct 2007, 6-Gang Schalter mit M32 Getriebe) fing irgendwann an, vorne polternde/schlagende Geräusche in Abhängigkeit von der Raddrehzahl zu produzieren. Die Werkstatt meines geringsten Misstrauens (eigentlich ein sehr renommierter Betrieb mit bestem Ruf, bin schon lange zufriedener Kunde dort gewesen) diagnostizierte einen Getriebeschaden. Die Radlager als Ursache schloss man komplett aus, haha. Da ein neues Getriebe 3600 Euro kostet und diese ja angeblich Schwachpunkte mit zu strammen Lagern der Vorwelle haben, entschied ich mich für ein generalüberholtes Getriebe von einer Firma.

    2. Das Getriebe wurde unter Angaben der spezifischen Fahrzeugdaten an die zuvor diagnostizierende Werkstatt geliefert, das alte Getriebe ausgbaut, das neue rein und das alte Getriebe vertragsgemäß an die Firma zurück geschickt. Dann fahre ich mit dem neuen Getriebe vom Hof....und es poltert und schlägt wie vorher. Das Getriebe war es also nicht, volle Fehldiagnose für viel Geld. Eine andere Schrauberei tauschte dann das Radlager vorne rechts und gut war es. Ok, ins Klo gegriffen. Kann passieren, das ist Autofahrerschicksal.


    3. Kurz dananch stellte ich fest, dass der Wagen nun viel zu lang übersetzt ist. Im sechsten Gang dreht er bei 100 km/h nicht mehr 2250 U/min, sondern nur noch 1750 U/min. Er kommt kaum noch aus den Puschen, bei 160 km/h ist Schluss und das Auto ist somit nicht richtig fahrbar. Es wurde also vermutlich ein Getriebe für einen Diesel geliefert , nicht für meinen Beniner (M32 mit Gesamtübersetzung 4,1 anstatt 3,65).
    Ich habe das bei der Fa. gemeldet. Ab dem Zeitpunkt wird mit mir nur noch schriftlich kommuniziert (Kundenchatprotokoll). Telefonate werden verweigert, man stellt sich künstlich dumm.


    4. Rechtlich ist es so (habe ich nachgelesen), dass die Fa. zur Nachbesserung des nicht ordnungsgemäß erfüllten Vertrages verpflichtet ist. Die wiederholten Kosten für einen Getriebewechsel hat der Lieferant zu tragen (Gerichtsurteil des BHG von 2011). Ich habe dieses mitgeteilt und nun stellt man sich erst recht dumm. Ich sollte das Getriebe zurückschicken (war ja eingebaut, klar, mache ich eben oder was?!), damit man es einer Expertise unterziehen kann. Wahlweise wollte man ein anderes schicken, aber die Werkstattkosten sollten bei mir bleiben und auch alle anderen Kosten wie Versand (so nicht, liebe Leute, die Rechtslage sagt klar etwas anderes)
    Zähneknirschend habe ich mir eine andere Werkstatt gesucht, die sich darauf eingelassen hat (die vorherige mit der Fehldiagnose hat mich abgewimmelt). Die haben das falsch gelieferte Getriebe wieder ausgebaut und zu der Getriebefirma geschickt. Das war letzte Woche und seit dem steht der Vectra, ohne Getriebe bei denen auf der Bühne.


    5. Nun hat sich die Fa. gemeldet: Man habe das Getriebe zerlegt, aber keinen Fehler gefunden. Hallo?!?! Ich hatte nie etwas von einem Defekt erwähnt, sondern ausschließlich von einem falschen Gesamtübersetzungsverhältnis!!!. Dazu schickte man mir irgendwelche vorgefertigten Fotos von einem offenen Getriebe.
    Man bot an, mir den Kaufpreis zu erstatten und ein vergleichbares Getriebe zu schicken. Aber ich solle zeitgleich auf alle Forderungen verzichten. Auf konkrete Nachfrage kam dann heraus, dass es sich bei dem "vergleichbaren Getriebe" um irgendeinen Schrott handeln würde, der denen mal als defekt zugesandt worden war und womit das Auto vermutlich nicht einmal mehr fahrbar ist.

    Das heißt nach derzeitigem Stand:

    - Ich bleibe auf allen Kosten sitzen und erhalte lediglich den Kaufpreis von 750 Euro zurück

    - Ich habe weiterhin ein defektes Auto mit schrottigem Getriebe, wenn ich auf das vermeintliche Kulanzangebot eingehe. Super, hilft echt weiter. Es kommen also defi weitere Kosten auf mich zu, wenn ich das Auto wieder im ursprünglichen Zustand haben möchte

    - die Fa. drückt sich vor seinen rechtlichen Verpflichtungen als Vertragspartner und versucht rotzfrech billig aus der Nummer herauszukommen. Egal, was ich (ja nur noch schriftlich) an Argumenten anbringe, man stellt sich dumm und verweist auf das angebliche Kulanzangebot



    6. Ich bin echt hilflos gerade und weiß nicht, was ich machen soll. Auch hindert mich die Wut im Bauch über diesen Drecksladen daran, derzeit klare Gedanken zu fassen.
    Die Werkstatt, wo das Auto gerade steht, hätte natürlich auch gerne wieder die Bühne frei für andere Kunden und hängt mir im Nacken. Aber ohne Getriebe kann die Karre da nicht weg und lasse ich dieses defekte aus dem Kulanz-Angebot einbauen, bin ich nix weiter, nur einen Haufen Geld los.
    Übergebe ich den Sachverhalt einem Rechtsanwalt (Beratungsgespräch hatte ich schon) wird sich das möglicherweise über Monate bis hin zur Gerichtsverhandlung ziehen. Solange wird wohl kaum jemand ein Kundenfahrzeug in der Werkstatt herumvegetieren haben wollen, es sei denn, ich muss noch tägliche Stellgebühren zahlen)


    Im Nachgang habe ich die Firma gegoogelt....das hätte ich mal besser vorher machen sollen, das Netz ist voll von Geschädigten wie mir und angeblich generalüberholten Getrieben, welche nach kurzer Laufzeit wieder die Grätsche machen. Die Schuld wird dann grundsätzlich immer dem Käufer zugeschustert...komisch, wundert mich jetzt gar nicht.

    Erstmal vielen Dank fürs Lesen. Hatte jemand in einer vergleichbaren Angelegenheit schon einmal Erfahrungen sammeln können? Ich wäre für jeden Tip dankbar



    VG
    Geändert von MarcusOCT (16.10.2017 um 11:42 Uhr) Grund: Firmennamen entfernt.
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  2. #2
    The Brain Avatar von uli2003
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    Was möchtest du nun hören? Wenn ich die Vertragspartner richtig zuordne, hast du zwei Ansprüche auf Sachmangelhaftung.
    Einmal wegen der Fehldiagnose, des Weiteren wegen der Falschlieferung des Getriebes.

    Erstere solltest du geltend machen, da die Diagnose völlig falsch war.

    Da der Getriebetausch wohl mangelfrei war, wird es da um eine Kostenerstattung
    der Austauschkosten gehen.

    Zweite ist nicht so einfach. Die Werkstatt hat ja ich denke dir bekannte Rrchte zur Nachbesserung.
    Verweigert sie diese, hast du ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

    Inwieweit jetzt Nutzungsausfall, Bühnennutzung & Co dort anzurechnen sind,
    vermag ich nicht zu beurteilen - ist aber denkbar.

    Leider wirst du ob der erkennbaren Dickfelligkeit nur auf dem Rechtsweg etwas
    erreichen. Das wissen die Firmen, und stellen sich taub - auch aufgrund deiner jetzigen (Not)Lage.

    Manchmal hilft ein Drohbrief des Anwalts, um zu zeigen dass es dir ernst ist, darüber hinaus
    nur die Klage. Aber das kann dauern.

    Grüße
    Uli
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  3. #3
    Administrator Avatar von MarcusOCT
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    Zivilrechtliche Probleme in Bezug auf Getriebe M32
    Wende dich da am besten an einem spezialisierten Anwalt.
    Hier können und dürfen wir dir keine Rechtsberatung geben.
    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.


    Gruß Marcus
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  4. #4
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    Ich gebe dir natürlich auch keine Rechtsberatung aber ich kann dir zur technischen Seite etwas sagen. Du kannst unmöglich ein Diesel-M32 bekommen haben. Zumindest nicht ein komplettes. Hintergrund ist die Form der Getriebeglocke also des Gehäuses. Davon gibt es eine ganze Reihe verschiedener. Die Getriebe heißen immer M32 aber eines vom 1,7er Diesel passt rein mechanisch nicht an einen 1,9er Diesel und so weiter.
    So aus dem Gedächtnis aus der Hüfte geschossen gibt es mindestens 5 (die mir spontan einfallen) Bauformen die völlig inkompatibel sind (1,7er Diesel, 1,9er Diesel, Familie 1, Familie 2, L850).
    Konkret für deinen 2.2er Benziner bedeutet das, ein M32 vom 2.2 direct passt NUR und ausschließlich an einen 2.2er., sprich in meiner Auflistung L850. Keine Diesel, kein anderer Benziner, nix, nada, absolut unmöglich! Sicherer 100%iger Fakt, keine Spekulation oder Halbwissen meinerseits. Es sei denn es wurden "Innereien" also Gangräder beim Zerlegen und Wiederaufbauen ausgetauscht. Dann ist es natürlich nicht mehr das ursprüngliche Getriebe im engeren Sinne.
    Für den 2.2er Benziner gibt es zwei Achs-Übersetzungen 3,833 und 3,650.
    opel-infos.de

    Fährt denn das Auto im Augenblick noch? Wenn ja könntest du mal in jedem Gang die Drehzahlen und dazugehörigen Geschwindigkeiten aufschreiben und mithilfe der Reifengröße in einem "Übersetzungsrechner" die Übersetzungen ermitteln. Ich hab so einen Rechner auf dem PC weil ich mich damit auch etwas beschäftigt habe.
    Geändert von mistery (16.10.2017 um 17:47 Uhr)
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  5. #5
    The Brain Avatar von uli2003
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    Es wurde also vermutlich ein Getriebe für einen Diesel geliefert , nicht für meinen Beniner (M32 mit Gesamtübersetzung 4,1 anstatt 3,65).
    Wobei das 4,1er kürzer übersetzt wäre.
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  6. #6
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    Danke für die Informationen. Das mit der 4,1er Übersetzung war natürlich ein Fehler meinerseits, die Gesamtübersetzung ist natürlich länger geworden, nicht kürzer. Gemäß Opel (habe das beim örtlichen FOH erfragt) ist in meinem Fahrzeug die 3,65er Übersetzung original verbaut.
    Die Sache mit den verschiedenen M32 Getrieben wusste ich nicht, vielen Dank für die fundierte Auskunft @mistery Ich war der Meinung, dass M32 grundsätzlich vom Gehäuse immer M32 ist.
    Die Ursache des Problems wird wohl sein, dass in das Getriebe falsche Zahnradpaarungen eingesetzt wurden und somit das ganze nicht mehr hinhaut. Ich hatte die Firma letztmalig auf ihre Nachbesserungspflicht hingewiesen...vergebens. Nun musste ich in den sauren Apfel beißen und nochmals ein Getriebe bei einer anderen, diesmal vertrauenswürdigen Firma bestellen (Getriebe-Jürries). Die Kfz-Werkstatt hängt mir im Nacken, weil sie den Platz wieder haben möchte, wo derzeit mein getriebeloser Vectra vegetiert.
    Die andere Geschichte habe ich jetzt einem Rechtbeistand übergeben. Mal sehen, wie sich das Ganze entwickelt. Ziel ist es, neben der Kaufpreiserstattung auch die durch die Falschlieferung entstanden Werkstatt- und Ausfallkosten, zumindest teilweise, erstattet zu bekommen. Ich bin erstmal geläutert von der ganzen Geschichte. Falls noch ein weiteres Mal geben sollte, was ich nicht hoffe, gehe ich die Sache anders an.
    Geändert von Akashi (17.10.2017 um 11:45 Uhr)
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  7. #7
    HD-Pumpengott
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    Wie ist denn hier der Sachstand?
    Im Nachhinein:
    Grundsätzlich ist immer die Frage der Beweissicherung zu beachten - ich würde die Kosten für ein Gutachten - Tüv, Dekra etc. - dranhängen, aber der Zug ist abgefahren! Du hast hier das Problem den Verantwortlichen zu benennen, weil Du nicht weißt, wer den Mist gebaut hat. Dass das Getriebe nun weg ist (Beweis der falschen Übersetzung!) macht die Sache schwierig - Lehre bei solchen Summen: nie etwas ohne Beweissicherung aus der Hand geben! Hier ist auch zu klären, wer verantwortlich also ggf. zu verklagen ist. Wenn die Werkstatt das Getriebe in Auftrag gegeben hat, ist sie Anspruchsgegner - ansonsten musst Du vermutlich gegenüber beiden Deine Ansprüche geltend machen,um die Verjährung zu hemmen. Stell Dir vor, im Prozess gegen A kommt 'raus, B war schuld und Du hast nur gegen A geklagt - dann ist der Anspruch gegen B im Zeitpunkt des Urteils evtl. schon verjährt ...
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