Naja, es ist halt wie Tuba schon sagt, das Kennzeichen wird verdeckt.
Und da ja schwenk-, abnehmbare AHK bei nichtgebrauch zu entfernen sind, ist da halt die Sichtbarkeit des Kennzeichen bei nicht Anhängerbetrieb gegeben.
Naja, es ist halt wie Tuba schon sagt, das Kennzeichen wird verdeckt.
Und da ja schwenk-, abnehmbare AHK bei nichtgebrauch zu entfernen sind, ist da halt die Sichtbarkeit des Kennzeichen bei nicht Anhängerbetrieb gegeben.
Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
Gruß Marcus
Fest verbaut und starr betrachtet der Gesetzgeber als Fahrzeugteil. Da sie das Kennzeichen verdeckt, ist das nicht zulässig. Niemand baut eine starre AHK dauernd an und wieder ab, genau dafür gibt es die abnehmbare. Was ist daran nicht verständlich?
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Wie beim Lotto: Alle Angaben in meinen Postings ohne Gewähr ;-)
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Text in schwarz: Tuba als Forenmitglied
Text kursiv in blau: Tuba als Moderator
Meine Werkstatt wird schon die richtige bestellen. Kopie vom Schein hat sie. Aber die Frage mit der Angabe der Stützlast ist immer noch offen. Wie erwähnt steht keine Angabe dazu im Schein. Im Angebot sind aber 50 & 60 kg zu bekommen. Kann mir jemand dazu Angaben machen, was für Voraussetzungen für welche Angabe ?
Geändert von faulenzer62 (02.01.2021 um 20:03 Uhr)
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Gruß Marcus
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