Darf man, wenn ein Fahrzeug verändert wurde, z.B. anderer Motor, Spurplatten, Räder etc, mit so einem abgemeldeten Fahrzeug mit roten Kennzeichen zu einer Prüfstelle fahren, um die technische Änderung eintragen zu lassen? Der Fall gesetzt, die Änderung wäre nicht möglich / eintragungsfähig, dann wäre das ja auch so, wie wenn man ohne BE damit fährt, wenn auch nur zur Prüfstelle und zurück.
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