Hallo,
Ich bin gerade ein wenig verwirrt über die unzähligen Änderungen und Gesetzgebung wie es sich verhält mit Anhänger fahren mit B Führerschein.
Hoffe es kann jemand Licht ins dunkle bringen!
Ich hab auch direkt Beispiele mitgebracht:
Fahrer:
Führerschein B von 2005
Referenz Fahrzeug:
- 1450kg Leergewicht
- 1810kg Zulässiger Gesamtmasse
Max zulässige Anhängelast des Fahrzeug laut Hersteller:
- 710kg ungebremst
- 1400kg gebremst
- 1600kg aufgelastet
1) Darf ich dann auch einen Anhänger ziehen welcher zwar eine zulässige Gesamtmasse von ungebremst 750kg hat aber ich den nur bis zu einem tatsächliches Gesamtgewicht von ungebremst 710kg belade?
1.1) Hintergrund der Frage ist das mir jemand sagte ich dürfte keine Anhänger fahren nicht mal leer der zb Eine Zulässige Gesamtmasse von sagen wir 1800kg (zB. Fahrzeugtrailer) hat selbst wenn dieser leer wäre oder nur bis zB. Bis 1400 /1600kg tatsächlichen Gesamtmasse des Anhänger belade.
Also zählen nur die zulässigen Gesamtmasse von PKW und Anhänger oder die Tatsächlichen Massen?
2) Ich darf doch jeden Anhänger ziehen solange ich nicht die 3500kg überschreite oder? Der Rest ist doch mittlerweile egal oder? Also egal ob Das Zugfahrzeug leichter ist beim Zulässigen Gesamtgewicht ist als die Zulässige Gemasse des Anhänger oder? Es war doch mal so das vorher das Zugfahrzeug von der Gesamtmasse nicht leichter sein durfte als die Gesamtmasse des Anhängers?
Ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkle bringen.
Danke und Grüße
David
Lesezeichen