Reguliert das eigentlich auch die Teilkasko oder nur bei Einwirkung von außen? Glasbruch.jpg
Tuba Bedankte(n) sich für diesen Beitrag
Ein Fall für die Elementarversicherung. Schadensbegründung, unkontrollierter und plötzlich eingetretener Notstand.
Wer anderen die Freiheit verweigert, verdient sie nicht für sich selbst. Abraham Lincoln
Nein, das muss es dir wert sein... 8)
Kannst ja einen als Handyhalter verwenden und den anderen als Blumenvase. Ist doch echt retro... Gruß, Sepp
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