Quelle: http://www.focus.de/auto/news/abgas-...d_7428795.htmlAudi: Audi bietet Kunden, die von ihrem bisherigen Fahrzeug mit Dieselmotor der Abgasnorm Euro 1 bis Euro 4 auf einen Audi mit Euro 6-Standard wechseln, eine Prämie. Die Marke des eingetauschten Autos ist dabei egal. "Der Preisvorteil ist modellabhängig gestaffelt – je nach Fahrzeugklasse des gewählten Neuwagens beträgt er zwischen 3000 Euro und 10.000 Euro", so der Hersteller. Entscheidet sich der Kunde für einen Audi mit Plug-In-Hybrid-Technologie oder ein mit Erdgas betriebenes g-tron-Modell , erhöht sich die Prämie. Das Altfahrzeug wird stillgelegt und verschrottet.
Jetzt attraktive Umweltprämie sichern
Selten war der Wechsel auf einen umweltfreundlichen Audi Neu- oder jungen Gebrauchtwagen so leicht. Denn mit der Audi Umweltprämie* erhalten Sie vom 08.08. bis einschließlich 31.12.2017 (Datum Vertragsabschluss) bei Verschrottung Ihres alten Diesel-Fahrzeugs der Schadstoffklassen Euro-1 bis Euro-4 und Kauf eines neuen oder jungen gebrauchten Audi attraktive Umweltprämien von bis zu 10.000,-€ (brutto).
Ihr altes Dieselfahrzeug muss für den Erhalt der Prämie lediglich innerhalb eines Kalendermonats nach Zulassung Ihres kürzlich erworbenen Audi nachweislich (Verschrottungsnachweis §15 der Fahrzeugzulassungsverordnung) bei einem zertifizierten Verwerter verschrottet werden.
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Gerne hilft Ihnen Ihr Audi Partner in Ihrer Nähe* "Die Audi Umweltprämie gilt in der Zeit vom 08.08.2017 bis einschließlich 31.12.2017 für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges oder eines jungen Gebrauchtwagens (außer RS- und R-Modelle) und gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit Abgas-Norm EURO 1 bis EURO 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de)". Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kaufvertrages in den letzten 6 Monaten auf Ihren Namen und in Deutschland zugelassen gewesen sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. §15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges muss spätestens 1 Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges oder des jungen Gebrauchtwagens erfolgen und nachgewiesen werden; Fristende für die Zulassung auf Ihren Namen ist bei jungen Gebrauchten der 31.01.2018, bei Neuwagen der 31.12.2018.Quelle: https://www.audi.de/de/brand/de/neuw...d~213667313437Von der Prämie ausgeschlossen sind Audi Sport Modelle (RS/R8). S-Modelle sind berechtigt.
Also ich sehe da beim besten Willen keinen Hinweis darauf, dass ein Fahrzeug mit Dieselmotor gekauft werden muss um die Prämie in Anspruch zu nehmen. Euro 6 Norm entspricht Diesel sowie Benzin Motoren, außerdem steht dick und Fett das "S-Modelle" berechtigt sind - S sind immer Benziner
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