Thanks Thanks:  0
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 16 von 16

Thema: Deutscher Verbraucherschutz

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von renssak
    Registriert seit
    23.04.2017
    Ort
    Overath
    Fahrzeug
    Astra K
    Motortyp
    B14XFT
    Baujahr
    2018
    Zitat Zitat von uli2003 Beitrag anzeigen
    Das würde das Problem auch nur finanziell temporär verlagern.
    Das glaube ich nicht ganz.
    Wenn ich es richtig verstanden habe:
    - Die Lieferung kam unvollständig und beschädigt an.
    - Das Paket wurde im Zustand, wie es ankam zurückgeschickt.
    - Der Verkäufer hat das Paket angenommen.
    - Es wurden mehrere Mails an den Verkäufer geschickt.

    Spätestens ab dem Zeitpunkt ist der Verkäufer auch mal an der Reihe sich zu rühren.
    Ich habe den Eindruck, dass er versucht, einfach mal auf taubstumm zu stellen.
    Da kann so ein Impuls von außen (in erster Instanz paypal) Wunder wirken.

    Ich hatte so einen Fall auch mal:
    Neue Möbel bestellt, unvollständig und beschädigt angekommen.
    Möbel per Spedition nach Absprache zurückgeschickt.
    Nachlieferung abgesprochen, die laaaange auf sich hat warten lassen.
    Fall über paypal aufgemacht und plötzlich ging alles ganz schnell.
    _________________________________________________

    Komfortables Ferienhaus in Altfunnixsiel von privat zu vermieten
    Nur 7 km vom Badeort Harlesiel-Carolinensiel entfernt.
    Mehr Infos unter www.kassner.info
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  2. #12
    The Brain Avatar von uli2003
    Registriert seit
    22.04.2017
    Ort
    Wadersloh
    Fahrzeug
    Vectra C
    Motortyp
    Z22YH
    Baujahr
    2005
    Ich habe es genau anders verstanden

    Die Lieferung kam zunächst intakt an, nur für den Kunden zu spät, da Zeitdruck. Ob das nun noch im Rahmen einer annehmbaren Lieferzeit geschah, weiß ich nicht.

    'Zeitdruck' kann schon mal eine kurze Zeit bedeuten. Scheinbar war der Vertrag also von beiden Parteien erfüllt.

    Beim Widerruf der Bestellung kam es bei der Rücksendung zu Schaden und Verlust.

    Da ja vom Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzrecht Gebrauch gemacht wurde, muss die Ware nun auf Kosten
    des Käufers zurück. Die Gefahrtragung liegt beim Verkäufer (in Deutschland).
    Somit muss der Verkäufer dann auch den Kaufpreis erstatten, es sei denn, er kann eine unzureichende Verpackung,
    oder eine Beschädigung durch den Käufer nachweisen.

    Ob PayPal das bei Ungewissheit macht, ist schwer zu sagen. Glaube ich aber nicht.

    Grüße
    Uli
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  3. #13
    Benutzer
    Themenstarter
    Avatar von V8Cowboy
    Registriert seit
    23.04.2017
    Ort
    Kirchschlag i.d.B.W.
    Fahrzeug
    Insignia A
    Motortyp
    A20DTR
    Baujahr
    2012
    Blog-Einträge
    1
    Also Uli hat insofern recht, dass die Ware intakt (nehm ich mal an da ich sie nicht geöffnet habe) angekommen ist.
    Nur: Ich habe schon vor dem Versand widerrufen, eben wegen mangelnder Kommunikation ob die Ware überhaupt rechtzeitig ankommt. Das war mir dann zu unsicher. Sprich er hätte sie gar nicht mehr versenden dürfen, hat es aber trotzdem getan. Der Rest ist so wie du beschrieben hast.

    Die Gefahr der Rücksendung liegt eben in D beim Verkäufer, nur bei uns anscheinend nicht so klar definiert. Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass deutsches Recht die Grundlage bildet, da Verkäufer Sitz in D hat. Sollte ich mich geirrt haben müsste ich nach ö. Recht klagen, wo wiederum die Rücksendung nicht so verbraucherfreundlich geregelt ist - anscheinend.

    Rechtsschutz speist mit mit einem Bruchteil ab oder sie würden auch klagen, wobei mir nach Auskunft dabei keine Kosten entstehen würden. Der Ausgang ist aber ungewiss. Und bevor ich jetzt diesen Weg beschreite hätte ich noch einen Versuch außergerichtlich gestartet.
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  4. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Der LI
    Registriert seit
    23.04.2017
    Ort
    Saxony-Stop
    Fahrzeug
    Astra F GL / MJ '95
    Motortyp
    C14NZ
    Baujahr
    9/94
    Schau doch ins Impressum des Händlers, dort sollte auch der Gerichtsstand angegeben sein. Bei einem deutschen Händler sollte der sich in Deutschland befinden.

    - - - Aktualisiert - - -

    Setze ein Schreiben auf, in dem du ihn darauf hinweist, daß er die Ware trotz Widerrufs verschickt hat und er die Gefahr der Rücksendung trägt; evtl. noch weitere Einzelheiten [Fotos, Zeugen, ungeöffnete Originalverpackung etc.].
    Dann setzt du ihm eine Frist für die Rückzahlung und kündigst bei Nichteinhaltung rechtliche Schritte und Inrechnungstellung der dadurch entstehenden Kosten an.

    Das ganze verschickst du per Einschreiben mit Rückschein.
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  5. #15
    Benutzer
    Themenstarter
    Avatar von V8Cowboy
    Registriert seit
    23.04.2017
    Ort
    Kirchschlag i.d.B.W.
    Fahrzeug
    Insignia A
    Motortyp
    A20DTR
    Baujahr
    2012
    Blog-Einträge
    1
    Ist alles schon passiert, liegt ja schon seit Wochen und Monaten beim Rechtsschutz, der Verkäufer meldet sich nicht mehr.
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  6. #16
    The Brain Avatar von uli2003
    Registriert seit
    22.04.2017
    Ort
    Wadersloh
    Fahrzeug
    Vectra C
    Motortyp
    Z22YH
    Baujahr
    2005
    liegt ja schon seit Wochen und Monaten beim Rechtsschutz,
    Dann ab zum Anwalt. Ich weiß allerdings nicht, wie das Fernabsatzgesetz in Ö geregelt ist.
    Ansonsten ist das recht einfach, der LI hat es schon beschrieben - Frist setzen, wenn die Forderung gerechtfertigt ist - sollte nichts passieren, Mahnbescheid beantragen.
    Jetzt muss was passieren - entweder der Verkäufer widerspricht, dann kommt es zur Klage (die du hoffentlich entsprechend begründen kannst), oder wenn er nicht widerspricht
    zum vollstreckbaren Titel.
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

Stichworte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •