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Thema: Autohändler verklagt Peugeot wegen Missbrauch der Marktmacht

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sepp
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    Autohändler verklagt Peugeot wegen Missbrauch der Marktmacht

    Habe gerade einen interessanten Artikel in den "Oberösterreichischen Nachrichten" gelesen. Kopiere ihn mal hier rein, weil die Beiträge online oft nicht lange verfügbar sind. Bin gespannt, ob da was rauskommt. Zumindest ist es mal ein mutiger Schritt, dass sich hier mal einer aufstehen traut. Ich möchte allerdings nicht wissen, in wievielen andere Branchen und Bereichen das genauso läuft.

    Oberösterreicher klagt Peugeot

    WIEN/PARIS. Ein heimischer Händler wirft dem französischen Autohersteller den Missbrauch der Marktmacht vor. Ein Urteil könnte Signalwirkung für die Branche haben, sagen Beobachter. Peugeot erteile Händlern Vorschriften, die nicht tragbar seien, so der Vorwurf.

    Europas Autohersteller blicken derzeit gespannt nach Österreich. Denn am Wiener Oberlandesgericht läuft ein Verfahren gegen den französischen Autobauer Peugeot. Das Urteil könnte Signalwirkung für die europäische Kfz-Branche haben.

    Stein des Anstoßes ist die Klage eines oberösterreichischen Peugeot-Händlers. Der Mann, der anonym bleiben möchte, wirft dem Hersteller vor, seine Marktmacht zu missbrauchen. Es gebe zu viele Vorschriften, die wirtschaftlich nicht tragbar seien. "Die Entwicklung läuft seit mehreren Jahren, aber irgendwann muss man ihr Einhalt gebieten. Das Fass ist übergelaufen", sagt der Händler.

    Er nennt das Beispiel eines Schauraums, den er vor einigen Jahren neu eröffnet hat. Auf Geheiß von Peugeot habe er die Fliesen wieder herausreißen müssen, weil sie eine unerwünschte Farbe hatten. Auch Möbelstücke habe er austauschen müssen. Die Kosten dafür habe er aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Bei Schulungskosten für Mitarbeiter beteilige sich Peugeot ebenfalls nicht.

    Von Peugeot heißt es auf Anfrage: "Wir geben prinzipiell zu laufenden Verfahren, gleich welcher Art, keine Stellungnahmen ab."

    Mit seiner Kritik ist der oberösterreichische Peugeot-Händler nicht alleine. "Was Hersteller und Importeure gegenüber Händlern aufführen, ist nicht mehr tragbar", sagt Josef Schirak, Sprecher der Autohändler in der Wirtschaftskammer Österreich. "Früher hat man 50/50-Verträge abgeschlossen. Jetzt sind es 90/10-Verträge. 90 Prozent bestimmen die Hersteller", moniert Schirak.

    Dies betreffe nicht nur den aktuell vor Gericht verhandelten Fall, sondern auch andere Automarken. Bei manchen gingen die Vorschriften bis hin zum Klopapier. "Aber deswegen verkaufen die Händler kein Auto mehr." Bei Peugeot schwele der Konflikt des Konzerns mit den Händlern schon länger, sagt ein Insider. Als der Konzern 2012 vor dem Aus stand, wurde das Management ausgetauscht. Carlos Tavares übernahm das Steuer und krempelte das Unternehmen um. 1000 Mitarbeiter in der oberen und mittleren Managementebene mussten ebenso gehen wie zehntausende Beschäftigte in den Werken. "2016 hat man den Druck auf die Vertriebspartner erhöht, nach dem Motto: Entweder du akzeptierst alle unsere Vorgaben oder du musst gehen", so der Insider.

    Dass nun ein heimischer Händler klage, sei "ein sehr mutiger Schritt". Das sei europaweit in den vergangenen zehn Jahren kaum passiert, sagt Schirak. Falls doch, hätten sich beide Parteien für üblich auf einen Vergleich geeinigt.

    Das aktuelle Verfahren sei übrigens nur in Österreich möglich, da es bei uns im Gegensatz zu anderen Ländern ein Kfz-Schutzgesetz gebe. Dieses besagt, dass nur ein einzelner Händler und kein Verband klagen kann.

    Diese Woche wurden der Kläger und die ersten Zeugen am Oberlandesgericht Wien einvernommen. Sollte das Gericht entscheiden, dass Peugeot seine Marktmacht missbrauche, hätte dies Signalwirkung, sagt Schirak – auch über Landesgrenzen hinaus.

    Mit einem Urteil in dem Verfahren ist frühestens heuer im Herbst zu rechnen, erwarten Beobachter.
    Gruß, Sepp
    Thanks Tuba, H.T. Bedankte(n) sich für diesen Beitrag
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  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von H.T.
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    Da bin ich auch gespannt, was dabei rauskommt.


    Zitat Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
    Er nennt das Beispiel eines Schauraums, den er vor einigen Jahren neu eröffnet hat. Auf Geheiß von Peugeot habe er die Fliesen wieder herausreißen müssen, weil sie eine unerwünschte Farbe hatten.

    Zahlt alles der Kunde. Wenn ich mal hin und wieder Ersatzteile brauche, die im freien Handel nicht zu bekommen sind, gehe ich meistens durch die Werkstatt ins Lager. Sonst wirst von den Glasfassaden und den Empfangsdamen geblendet, welche sich anscheinend dauernd die Fingernägel lackieren.
    Geändert von H.T. (15.04.2019 um 20:55 Uhr) Grund: Textkorrektur
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  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von H.T.
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    Servus Sepp,

    gibt's da schon eine Gerichtsentscheidung?

    Grüße, Herbert
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  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Avatar von Sepp
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    Ich habe eigentlich nichts weiter davon gehört, etwas suchen hat mich jetzt auf folgenden Artikel in der Zeitschrift "KFZ-Betrieb" vom 26.05.2020 gebracht:

    Ein oberösterreichischer Händler hat Peugeot verklagt, in der Beziehung zu seinen Vertragspartnern seine marktbeherrschende Position zu missbrauchen. Das Wiener Kartellgericht ist dieser Argumentation nun gefolgt.

    Das Wiener Kartellgericht hat in einer Entscheidung vom 12. Mai geurteilt, dass die österreichische Peugeot-Importeurstochter von PSA gegen das Verbot des Marktmachtmissbrauchs verstoßen hat. Wie einer aktuellen Presseerklärung mehrerer österreichischer Kfz-Verbände vom Dienstag zu entnehmen ist, wird dem Urteil Signalwirkung auch für die andere Händlernetze in ganz Europa zugeschrieben. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

    Nach Ansicht des Sprechers des österreichischem Kfz-Einzelhandels, Josef Schirak, hat sich das Kräfteverhältnis zwischen Hersteller und Handel schon seit vielen Jahren immer mehr zu Lasten der Vertragspartner verschlechtert. „Nunmehr hat das Kartellgericht klargestellt, dass in vielen Fällen ein Marktmachtmissbrauch vorliegt“, so Schirak.

    Das erstinstanzliche Urteil ist das Ergebnis eines langjährigen Rechtsstreites zwischen dem oberösterreichischen Peugeot-Händler Büchl und Peugeot Austria.

    Ein Sprecher der Importeurstochter zeigte sich auf Anfrage des in Wien erscheinenden „Standard“ von der Gerichtsentscheidung „überrascht“. Viele der Ausführungen des Kartellgerichts zu den dem Antrag stattgebenden Punkten seien „schlicht nicht nachvollziehbar“. Es ist damit zu rechnen, dass PSA vor dem Obersten Gerichtshof in Wien in Berufung gehen wird.

    Das Kartellgericht äußerte sich in der aktuellen Entscheidung offenbar ausführlich zu den Geschäftspraktiken von Peugeot Österreich. Es beanstandete unter anderem:

    dass der Importeur den Händler wirtschaftlich zur Teilnahme an Vertriebsaktionen zwingt und damit dessen Freiheit bei der Preisgestaltung beim Endkunden beschränkt,

    dass Prämienzahlungen des Importeurs von Kundenzufriedenheitserhebungen abhängen,

    dass die Händlermarge dadurch unter Druck gerät, dass die Verkaufsziele zu hoch angesetzt sind und die Niederlassungen des Importeurs mit kaum darstellbaren Preisen am Markt agieren,

    dass aufwendige Kontrollsysteme sowie eine nicht kostendeckende Vergütung die Garantie- und Gewährleistungsarbeiten für die Händler unrentabel machen,

    dass der Importeur den Händlern die Kosten für Mystery Shopping und Service-Audits aufbürdet.

    Wie der „Standard“ schreibt, ist der Kläger nicht mit all seinen vorgebrachten Punkten durchgekommen. So etwa bei den durch Standards vorgeschriebenen Investitionen in die Innen-CI sowie die Verrechnung von Schulungspauschalen. Das alles sah das Gericht als zumutbar an, nicht zuletzt, weil der Hersteller sich an den Kosten für Innen-CI-Maßnahmen beteilige.

    ZDK prüft Tragweite des Beschlusses

    Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat unterdessen das Urteil gegen den österreichischen Importeur begrüßt. „Der Beschluss ist ein positives Signal für die Händler in Europa“, sagte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz in Bonn. „Wir werden uns jetzt intensiv mit den Einzelheiten des Beschlusses auseinandersetzen und den weiteren Verlauf des Rechtsstreites aufmerksam verfolgen, da es ja voraussichtlich nicht bei dieser erstinstanzlichen Entscheidung bleiben wird“.

    Aus früheren Äußerungen des Bundesgremialobmanns des österreichischen Fahrzeughandels, Klaus Edelsbrunner, wird deutlich, was die klagende Händlerseite durch den Prozess erreichen will: Mit der gerichtlichen Feststellung, dass ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung vorliegt, hätten klagende Händler eine Waffe in der Hand, die stark genug sei, um Peugeot dazu zu bringen, auf Augenhöhe mit ihnen zu sprechen. Man wolle lediglich „wie Partner miteinander reden und künftig Investitionen absprechen“.
    Ich nehme mal an, dass der Rechtsstreit noch weitergeht, zumindest war sowas einem ähnlichen Bericht zu entnehmen. Verständlich, nachdem ja Peugeot sooooo überrascht ist und der Argumentation überhaupt nicht folgen kann...

    Gruß, Sepp
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  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von H.T.
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    Vermutlich ist nach dem OGH Wien das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht, selbst wenn auch da das erste Urteil bestätigt wird.

    PSA wird vermutlich bis zum EUGH gehen.

    Grüße, Herbert
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