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Thema: Motorumbau 1.8 16V auf 2.0 16V - Wie funktioniert der Umrüstkatalog?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Motorumbau 1.8 16V auf 2.0 16V - Wie funktioniert der Umrüstkatalog?

    Hallo zusammen,
    derzeit plane ich den Umbau meines Astra F von 1,8 auf 2,0 am besten auch noch mit Automatik.
    Ich habe mir jetzt den Umrüstkatalog besorgt, verstehe aber nicht so recht wie der funktionieren soll, ich hatte gehofft darin Hinweise auf die notwendigen Umbaumaßnahmen zur Eintragung zu finden, werde daraus nicht so recht schlau. Kann mit jemand sagen, was dafür erforderlich wäre?

    Hier der Katalog: http://vectra16v.com/umruestkat/umru...og_astra_f.pdf

    Danke!
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  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von TbMoD
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    Das ist einfach.
    Ein Umrüstkatalog dient der Übersicht wie welches Fahrzeug ab Werk gebaut/ausgeliefert wurde.

    Wenn du jetzt auf 2,0 Motor umbauen möchtest frage also als erstes welcher 2,0er Motor gab mehrere.
    Dann suchste alles aus dem Umrüstkatalog herraus und vergleichst diese mit den bereits verbauten Komponenten.
    Bei der Einzelabnahme werden all diese Punkte dann vom Prüfer nochmals geprüft und abgenommen.
    https://www.facebook.com/TBMODs-Opel-Tuning-Welt-102329408130706
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  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Danke! Wenn ich das richtig gesehen habe muss ich vom C18XEL auf C20XE/X20XEV keine Umbaumaßnahmen durchführen, Bremsanlage etc ist identisch.
    Motor rein und fertig?
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  4. #4
    Administrator Avatar von MarcusOCT
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    Hi,
    wenn die Bremsanlage identisch ist, sollte es keine Probleme geben.
    C20XE mit Automatik wirst Probleme bekommen. Beachte auch das die Abgasnorm sich nicht verschlechtern darf.

    Vorher soetwas immer im Vorfeld mit dem Prüfer absprechen. Der entscheidet was gefordert ist.

    Wenn du in Hessen wohnst, würde ich Umbauten generell nichtmehr machen. Denn dort soll man nach der TÜV Eintragung nochmals zu einer Überprüfung, ob das auch wirklich alles rechtens ist fahren.
    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.


    Gruß Marcus
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  5. #5
    Neuer Benutzer Avatar von planetdriver
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    Marcus, wer macht denn die 2. Überprüfung?
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  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Torxikologe
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    Ich denke nicht, dass der Prüfer entscheidet was gefordert ist, sondern die STVZO. Das mit der 2. Prüfung klingt ja abstrus und würde bedeuten, dass die vorangegangene Eintragung unrechtmäßig wäre. Da könnte man ja gleich zu dieser alles entscheidenden Prüfung gehen.
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  7. #7
    Administrator Avatar von MarcusOCT
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    Hi, @planetdriver @Torxikologe : ja es klingt abstrus, ist aber leider so. Da kann dir aber sicherlich @Astraracer87 was zu sagen.
    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.


    Gruß Marcus
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  8. #8
    Neuer Benutzer Avatar von planetdriver
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    Wird immer bekloppter.....
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  9. #9
    Administrator Avatar von Astraracer87
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    Ja die Hessen nehmen es ganz genau.

    Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigungen existieren, eine behördliche Bestätigung, dass diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen, bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.

    Diese Einzelgenehmigungen/Betriebserlaubnisse werden im Bundesland Hessen von Bündelungsbehörden (siehe 3.6 ) erteilt.


    Auf Antrag wird

    für Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis auf der Grundlage eines Gutachtens gem. § 21 StVZO (oder § 19 Abs. 2 StVZO),
    für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens
    gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erteilt.
    http://www.marburg-biedenkopf.de/aut...bserlaubnisse/

    Da muss man alles hinsenden und dann muss der aaS sich meist rechtfertigen warum / wieso / weshalb. Es werden alle Gutachten und Umbauten auf dem Papier geprüft. Sollte es Zweifel geben wird man nach Marburg vorgeladen.
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  10. #10
    Erfahrener Benutzer Avatar von TbMoD
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    Ist bei uns hier in Bayern seit der Neuregelung nicht anders.
    Wenn du einen aaS findest der dir ein extrem umgebautes Fahrzeug alles einträgt schön und gut, aber geh dann mal auf die Zulassungsstelle für die eintragung in die Fahrzeugpapiere dann geht der Spaß erst richtig los...

    Allerdings sollte hier beim TE ja nur ein anderer Motor den es so ja original ab Werk gab eingebaut werden. Das ist wesentlicher einfacher und vor allem kostengünstiger.
    https://www.facebook.com/TBMODs-Opel-Tuning-Welt-102329408130706
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