Die Dimension eines Reifens
Dimension des Reifens
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt.
Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30
genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt
über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information
sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm
verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername
und Reifentyp.
Reifenbreite (3)
Sie wird in Millimetern angegeben (z.B. 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen
reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca.
335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten.
Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. TD-Reifen von Dunlop oder
TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die
Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm. Die tatsächliche Breite weicht, bedingt
durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben
geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter.
Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen
montiert ist. Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen
verschiedener Breiten zu montieren. Diese Breitenunterschiede können Ursache
dafür sein, dass auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller
(Markenbindung) oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen montiert
werden dürfen, da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen
Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim
Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten kann
an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten sind
hier die Hinweise in Fz.-Papieren und Bedienungsanleitung.
Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie ....../50, /60, /70, /80 (4)
Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in
Prozent. Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so groß ist wie die
Reifenbreite. Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer
niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...). Sonderfall:
Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die ".../80" in der Bezeichnung
nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "155 R 13"
stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf "155/80 R 13".
Tragfähigkeitskennzeiffer (Load Index LI) (7)
Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert
wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des
Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel "85" = 515 kg. Die
montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI
entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced": (12)
Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter,
Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die
(entsprechend hohe) LI-Kennziffer.
Li |
kg |
|
Li |
kg |
|
Li |
kg |
|
Li |
kg |
|
Li |
kg |
63 |
272 |
|
73 |
365 |
|
83 |
487 |
|
93 |
650 |
|
103 |
875 |
64 |
280 |
|
74 |
375 |
|
84 |
500 |
|
94 |
670 |
|
104 |
900 |
65 |
290 |
|
75 |
387 |
|
85 |
515 |
|
95 |
690 |
|
105 |
925 |
66 |
300 |
|
76 |
400 |
|
86 |
530 |
|
96 |
710 |
|
106 |
950 |
67 |
307 |
|
77 |
412 |
|
87 |
545 |
|
97 |
730 |
|
107 |
975 |
68 |
315 |
|
78 |
425 |
|
88 |
560 |
|
98 |
750 |
|
108 |
1000 |
69 |
325 |
|
79 |
437 |
|
89 |
580 |
|
99 |
775 |
|
109 |
1030 |
70 |
335 |
|
80 |
450 |
|
90 |
600 |
|
100 |
800 |
|
110 |
1060 |
71 |
345 |
|
81 |
462 |
|
91 |
615 |
|
101 |
825 |
|
111 |
1090 |
72 |
355 |
|
82 |
475 |
|
92 |
630 |
|
102 |
850 |
|
112 |
1120 |
Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex") (8)
GSY |
km/h |
|
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des
Reifens angibt. Den Buchstaben sind nebenstehende Geschwindigkeitskategorien
zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw´s) |
M |
130 |
N |
140 |
P |
150 |
Q |
160 |
R |
170 |
S |
180 |
T |
190 |
U |
200 |
H |
210 |
V |
240 |
W |
270 |
Y |
300 |
ZR |
> 240 |
Laufrichtungsbindung
Überwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der
Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction", in
Kombination mit einem Laufrichtungspfeil eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist
diese vorgegebene Lauf- oder Drehrichtung zu beachten.
Tubeless ("Schlauchlos") (9)
Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen eines
Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist - von wenige Ausnahmen abgesehen -
nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer
Reifenpanne mit Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf
gelten.
Produktionsdatum (10)
Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer
geben das Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die
Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409
=40.Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch
durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.
Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1.
Woche 2000.
Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI") (11)
Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere Zeichen
möglich) eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem
Bereich das Profil nicht völlig in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf
(die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen dann
deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist erreicht. Soweit
sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm
die Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!
M&S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (13)
Winterreifen sind mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet.
Hiermit ist nicht nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die
speziellen Anforderungen des Winterbetriebs handelt. Damit verbunden ist auch
eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse.
Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern:
Ist "Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert
dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine
Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige
Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese
Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber
tatsächlich sehr eingeschränkt.
Prüfzeichen "E":
Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die
Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30). Bild 6: Die anhängende "12" weist
auf Österreich als Prüfungsland hin Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98
(40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der
Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen
montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht
aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer
Mangel" am Fahrzeug eingestuft.
Runderneuerte Reifen
Sie tragen als Kennzeichnung "R", "runderneuert", "retread" oder "retreaded".
Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum
von Neureifen angegeben.
Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und
am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:
- Lastindex LI: Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die
entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R
13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
- Geschwindigkeitssymbol: Er darf "höherwertiger" sein als die entsprechenden
Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig
sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.
- Winter-/Ganzjahresreifen: Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere
Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fz.-Papieren für Sommerreifen
eingetragen. In diesen Fällen muß ein Aufkleber mit der für den M+S-Reifen
zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht
werden.Beispiel: Fz.-Schein 195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch
Reifen mit Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch die
zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des Reifens
entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten.
- P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichung z.B. P 225/60 R 15...).
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet
sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt
dargestellten Form entsprechen. Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab
(z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller
schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen
der ECE-Norm bestätigen.Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen. Sind
in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen
auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des
fehlenden Buchstabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den
Fz.-Papieren übereinstimmt.
- ZR- ,VR-Reifen. Sofern diese in den Papieren älterer Fahrzeuge noch
eingetragen sind, dürfen gleich große W - Reifen (bis 270 km/h) mit
ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fz.-Höchstgeschwindigkeit
260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine
weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In
Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden.
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