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Thema: Endrohrmessung ab 2018 für alle Fahrzeuge Pflicht?

  1. #31
    Erfahrener Benutzer Avatar von Torxikologe
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    Ja, das Prozedere ist das Gleiche, wie bei der AU für die Diesel bis 2006, also auch die OBD-Diesel-Fahrzeuge bis dahin. Weshalb jetzt Motorschäden auftauchen sollten ist mir unklar. Die Diesel bis 2006 sind in dieser Hinsicht ja auch nicht auffällig und das Gerät, bzw. die Vorschrift lässt ja erst gar keine Messung zu, bevor die erforderliche Motortemperatur erreicht ist.
    Geändert von Torxikologe (25.01.2018 um 13:32 Uhr)
    Thanks Tuba Bedankte(n) sich für diesen Beitrag
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  2. #32
    Erfahrener Benutzer Avatar von BlackGhost
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    Diese Gerüchte wegen Motorschäden durch Abgasuntersuchungen halten sich wahrlich hartnäckig.
    Wenn der Motor hoch geht, dann bestand zu 100% ein Vorschaden.
    Manche Prüfer machen mittlerweile z.B. gar keine AU mehr wenn der Zahnriemen-Wechselintervall schon überschritten oder unklar ist.
    Betriebstemperatur muss anliegen, da sonst die Messung erst gar nicht durchgeführt werden kann (wie Torxikologe schon schrieb).
    Jeder halbwegs vernüftige Prüfer bzw. Werkstatt lässt die Fahrzeuge daher warm laufen, mit kalten Kats braucht man gar nicht erst anfangen.
    Und wenn man selbst zum TÜV Termin fährt, dann fährt man den Wagen vorher schön warm.
    Opel Signum 1.9 CDTI First Edition
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  3. #33
    Erfahrener Benutzer Avatar von KL48
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    Hallo !

    Das Thema kam mir doch bekannt vor.

    Endrohrmessung ab 2018 für alle Fahrzeuge Pflicht? ---anklicken

    Gruß
    Geändert von KL48 (25.01.2018 um 19:04 Uhr) Grund: Buchstabenaustausch
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  4. #34
    Moderator Avatar von Tuba
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    Übrigens ist schon nach dem 1. Vollgasstoß Schluss, wenn dabei alles im grünen Bereich ist. Davon ab stammen die Befürchtungen des TE aus der Blödzeitung, wahlweise von einem beliebigen Stammtisch.
    --
    Wie beim Lotto: Alle Angaben in meinen Postings ohne Gewähr ;-)
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  5. #35
    Erfahrener Benutzer Avatar von Torxikologe
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    Und die Panikmache führte sogar soweit, dass der Staat, welcher die AU vorschreibt, den Ausführenden eine Haftpflichtversicherung aufzwingt, die für etwaige Schäden, die durch das Prüfverfahren befürchtet wurden, vom Saat auf die Versicherung abgewälzt wird. Schade nur, dass der Staat die Versicherungskosten nicht übernimmt, sondern die Werkstatt und somit indirekt der Fahrzeughalter, bzw. Besitzer zu tragen hat.
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  6. #36
    Administrator Avatar von Astraracer87
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    Wenn ein Fahrzeug keinen Lastfreien Vollgas Stoß aushält hat die Kiste meiner Meinung nach nix auf der Straße verloren. Und wer ohne Öl Stand und ohne Zahnriemenintervall zu prüfen ne AU anfängt hat es nicht anders verdient als das ihm die Kiste bei der AU um die Ohren Fliegt. Aber das passiert selbst da in den seltensten Fällen. Ich bin mal gespannt wenn die Partikelzähler in die AU Geräte Einzug halten ob dann immer noch das AGR zu bleibt. Weil damit lässt sich auch der Ruß vermindern. Aber auch auf die schärferen Grenzwerte ab nächstem Jahr bin ich gespannt. Weil bisher war es ja Witzlos an einem Fahrzeug mit DPF eine Trübung von 0,5 zB zu messen. Da ist die Werkstattluft ja bald schlechter.
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  7. #37
    Erfahrener Benutzer Avatar von Torxikologe
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    Die Partikelzäler kommen 2019 zum Einsatz. Ist längst beschlossene Sache.
    Den Zahnriemenwechselintervall zu beachten ist Sache des Fahrzeughalters und selbst der könnte es nicht wissen, wenn er das Fahrzeug ohne Serviceheft von einem windigen Fähnchenhändler gekauft hat und der ihm per "isch schwöre" den Wechsel bestätigt hat.

    Bei mir ist mal während einer AU ein Kühlerschlauchstutzen abgeplatzt. Wer hat nun da Schuld?
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  8. #38
    Erfahrener Benutzer Avatar von BlackGhost
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    Solche Schäden trägt in der Regel die Haftpflicht der Werkstatt.

    Trotzdem darf bei einer AU gar nichts am Fahrzeug passieren, denn das wird dann auch nur in den normalen Parametern betrieben die vom Fahrzeughersteller hinterlegt wurden.
    Da werden ja keine Regeln um Steuergerät umgangen um höhere Ladedrücke zu fahren oder so, alles was bei der AU gemacht wird kann man auch selbst im Alltag mit dem Fahrzeug machen.

    Manche Hersteller haben insbesondere bei älteren Fahrzeugen eine max. Drehzahl für die AU vorgegeben, weil z.B. kein Drehzahlbegrenzer verbaut ist oder z.B. ein Automatikgetriebe Schaden nehmen könnte wenn im Leerlauf ohne Last hochgedreht wird.
    Das sind aber spezielle Fälle und die Infos stehen dem Prüfer über die Datenbank auch zur Verfügung.
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  9. #39
    Erfahrener Benutzer Avatar von Torxikologe
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    Keine Regel ohne Ausnahme.
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  10. #40
    Neuer Benutzer
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    Hallo zusammen
    den Beitrag hatte ich schon vor ein paar Tagen im TÜV-Forum als Thema ins Forum gestellt.
    jetzt ist der Beitrag weg.
    wer hat die Befugnis dies zu löschen, und dann wieder unter einem anderen Namen wieder ins Forum zu stellen, was soll das??
    nur das einer mehr Beiträge ins Forum bringt, als andere??
    das geht gar nicht.
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