Thanks Thanks:  0
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 18

Thema: Lenkrad schief - über die Garantie abgedeckt?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    04.06.2017
    Fahrzeug
    Insignia B GSi
    Motortyp
    B20NFT
    Baujahr
    2018

    Lenkrad schief - über die Garantie abgedeckt?

    Auch wenn es vielleicht nicht hier reingehört, dennoch die Frage:

    Das Lenkrad meines oben beschriebenen Insignia steht leider von Anfang an nicht mittig sondern zeigt leicht nach links. Hab ich ein Recht darauf, daß dies über die Werksgarantie bei jeder Opelwerkstatt korrigiert wird?
    Geändert von Astraracer87 (14.08.2018 um 21:15 Uhr) Grund: Thema neu erstellt
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von AstraF1.6_16V
    Registriert seit
    23.04.2017
    Ort
    Homburg
    Fahrzeug
    BMW 530d G30
    Motortyp
    B57
    Baujahr
    2017
    Natürlich, du hast eine Garantie auf das Auto. Dein Händler wird für dich kostenlos entweder eine Achsvermessung durchführen (optimal) oder einfach das Lenkrad versetzen (pfusch).
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  3. #3
    Administrator Avatar von Astraracer87
    Registriert seit
    10.08.2004
    Ort
    Limburg an der Lahn
    Fahrzeug
    Astra H Caravan OPC
    Motortyp
    Z20LEx
    Baujahr
    2006
    Hallo,
    Bitte erstelle bei solchen Fragen die nichts wirklich mit dem Ursprungsbeitrag ( Filmbeitrag zum Insignia) ein neues Thema in Zukunft. Danke.

    Wie lange hast du denn schon dein Fahrzeug?
    Grüße
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    04.06.2017
    Fahrzeug
    Insignia B GSi
    Motortyp
    B20NFT
    Baujahr
    2018
    @Astraracer87; sorry, kommt nicht mehr vor.

    Ich hab ihn seit 30.04.2018 und das "Problem" ist, daß ich ihn bei einem Händler gekauft habe, der ziemlich weit weg von mir ist. Daß das mal ein Problem darstellen könnte, war mir von Anfang an klar. Und daß ein anderer Händler eine Werksgarantiearbeit an einem Auto durchführt, das er nicht verkauft hat, glaube ich eher nicht.
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  5. #5
    Administrator Avatar von MarcusOCT
    Registriert seit
    22.04.2017
    Fahrzeug
    Insignia
    Motortyp
    A20DTH
    Baujahr
    2010
    Blog-Einträge
    3
    Hi,
    Abwicklungen über die Werksgarantie ist bei jedem Händler in Deutschland möglich, unabhängig wo das Fahrzeug gekauft wurde.
    Anders sieht es bei der Anschlußgarantie aus, da ist das Garantiegebende Autohaus der Ansprechpartner.

    Opel Garantie & Mobilitaet: Herstellergarantie - Opel Deutschland
    Für dich gilt da dann Fußnote 2
    Neuwagengarantie: Freiwillige Leistung der Opel Automobile GmbH auf kostenlose Nachbesserung bei allen Opel Service Partnern bei werksseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der EU-weiten 24-monatigen Neuwagengarantie, egal wann der Fehler erstmals innerhalb dieser Zeit auftritt.
    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.


    Gruß Marcus
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  6. #6
    Moderator Avatar von Tuba
    Registriert seit
    22.04.2017
    Ort
    NRW
    Fahrzeug
    SuperB III Combi
    Motortyp
    2.0TDI
    Baujahr
    2017
    Unterscheidet doch bitte alle zwischen der (gesetzlich geregelten) Neuwagen-GEWÄHRLEISTUNG und der (mit Opel frei vereinbarten) Hersteller-GARANTIE. Beides hat nichts miteinander zu tun! Das hier diskutierte schief stehende Lenkrad ist ein Fall für die Gewährleistung. Auch die sollte ein FOH in der Umgebung übernehmen, da bietet sich ein Telefonat an. Sprechenden Menschen kann geholfen werde.
    --
    Wie beim Lotto: Alle Angaben in meinen Postings ohne Gewähr ;-)
    ......................
    Text in schwarz: Tuba als Forenmitglied
    Text kursiv in blau: Tuba als Moderator

    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  7. #7
    Administrator Avatar von Astraracer87
    Registriert seit
    10.08.2004
    Ort
    Limburg an der Lahn
    Fahrzeug
    Astra H Caravan OPC
    Motortyp
    Z20LEx
    Baujahr
    2006
    War das Problem denn schon vor 4 Monaten? Wenn ja dann wird wohl die Frage aufkommen warum du damit 4 Monate gewartet hast. Es gibt Hersteller die solche Mängel ( Spur verstellt, Unwucht der Räder, Scheibenwischer schmieren) nur innerhalb von 1 Monat und 5000km nach Kauf regulieren. Weil es ja auch sein kann das der Kunden zB gegen einen Bordstein gefahren ist.
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von AstraF1.6_16V
    Registriert seit
    23.04.2017
    Ort
    Homburg
    Fahrzeug
    BMW 530d G30
    Motortyp
    B57
    Baujahr
    2017
    Zitat Zitat von vectrawally Beitrag anzeigen
    Und daß ein anderer Händler eine Werksgarantiearbeit an einem Auto durchführt, das er nicht verkauft hat, glaube ich eher nicht.

    Natürlich macht er das, er bekommt die Nachbesserung ja von Opel bezahlt (sofern der Schaden nicht auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist).
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  9. #9
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    04.06.2017
    Fahrzeug
    Insignia B GSi
    Motortyp
    B20NFT
    Baujahr
    2018
    Zitat Zitat von Astraracer87 Beitrag anzeigen
    War das Problem denn schon vor 4 Monaten?
    Ja und leider dachte ich zuerst, daß sich das irgendwie von alleine bessert. Dem Händler hatte ich das nach ca. 4 Wochen auch mitgeteilt, jedoch (auch aus zeitlichen Gründen) auf eine Beseitigung verzichtet. Mein Fehler.

    Aber inzwischen ist noch was anderes dazugekommen (Muß ich jetzt ein neues Thema aufmachen?). Der rechte Seitenschweller (nennt man das Plastik-Teil so?), der sich am Rahmen vom vorderen zum hinteren Radkasten zieht, löst sich hinten ab. Vom Radkasten her ist er zwar mit einer Schraube gesichert, an der äußeren Oberseite ist er mit einem doppelseitigen Klebeband fixiert und genau das hat sich gelöst. Nun steht der Schweller hinten ca. einen Zentimeter ab, statt am Rahmen anzuliegen. Sieht blöd aus, ist aber sicher nicht verkehrssicherheitsproblematisch. Aber auch das will ich über die Gewährleistung geregelt wissen.

    Hab jetzt Kontakt zum Händler, bei dem ich ihn gekauft habe, aufgenommen. Mal sehen, wie es nun weitergeht.
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

  10. #10
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    04.06.2017
    Fahrzeug
    Insignia B GSi
    Motortyp
    B20NFT
    Baujahr
    2018
    Hallo, ich muß hier nochmal nachhaken.

    Nach schwieriger Terminvereinbarung war ich im September endlich bei dem Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe (Mein FOH um die Ecke wollte mir absolut nicht helfen). Auto also abgegeben, mit dem Serviceberater nochmal kurz die beiden Probleme besprochen (Lenkrad schief und rechter Seitenschweller steht über 1 cm weit vom Rahmen ab) und dann mit dem ÖPVN aus Badisch-Sibirien wieder nach Hause gefahren.

    Tags darauf die gleiche Tour umgekehrt. Leider war der Serviceberater an diesem Tag nicht da und so sagte mir die Dame an der Rezeption nur, daß tatsächlich der Lenker schief gewesen sei (ich habe es mir ja auch nicht eingebildet!) und der Seitenschweller sei nun auch ok. Man hätte noch eine Achsvermessung gemacht, aber dabei wäre nichts rausgekommen und alle Werte seien im Rahmen der Toleranz gewesen.

    Auto auf dem Hof gesucht. Der Schlüssel war im Auto (sowas hab ich noch nie erlebt). Ab nach Hause. Lenker steht nun 1A und der Seitenschweller ist ... naja, besser als vorher.

    Soweit so gut. Gestern, nach über drei Monaten bekomme ich eine Rechnung für eine Achsvermessung. Angerufen, aber der Berater war schon in Urlaub. Die Dame am Telefon meinte nur, die Achsvermessung wäre extern gemacht worden und ich hätte die bestellt. Da war ich platt... dürfen die mir sowas berechnen? Ich war doch nur dort, um zwei Mängel beheben zu lassen - über Garantie oder Gewährleistung ist mir eigentlich egal.
    Bei Google suchen Bei Wikipedia suchen Im Forum suchen

Stichworte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •