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Thema: Lenkrad schief - über die Garantie abgedeckt?

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von AstraF1.6_16V
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    Zitat Zitat von vectrawally Beitrag anzeigen
    Die Dame am Telefon meinte nur, die Achsvermessung wäre extern gemacht worden und ich hätte die bestellt.
    Und, hast du die Achsvermessung gefordert? Wenn nein, und das Autohaus hierzu auch keinen schriftlichen Reparaturauftrag hat, können die auch nichts einfordern.
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  2. #12
    Administrator Avatar von MarcusOCT
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    Hi,
    wenn der OH keine Achsvermessung durchführen kann und das entsprechend extern macht, ist das nicht dein Problem.
    Du hast bis 2020 Werksgarantie und gut ist. Wenn bei Arbeiten am Fahrwerk die Achse vermessen werden muss, ist das eben so.

    Kleiner Tipp, einfach mal blöd bei FB auf der Opelseite nachfragen So frei nach dem Motto, warum muß man für Arbeiten innerhlb der Werksgarantie bezahlen.
    Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Heißt, Du kannst sie kostenlos nutzen.
    Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. Du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.


    Gruß Marcus
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  3. #13
    Administrator Avatar von Astraracer87
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    Ja Marcus aber was wurde am Fahrwerk erneuert was eine Vermessung nötig gemacht hat? Genau nix. Normalerweise werden so mängel wie Spur verstellt, Unwucht oder Scheibenwischer schmieren nur in einem kleinen Zeitraum nach dem
    Kauf kostenlos behoben. Alles andere ist Kulanz und/oder Service vom Händler. Zumal wenn man 4 Monate einen Mangel hat und dann erst sich an den Händler wendet, da sollte man umgehend tätig werden und sich an den Händler/Hersteller wenden um seine Ansprüche geltend zu machen. Zumal die Fahrerei ja auch nicht hätte sein müssen. Die Garantie gilt überall in Deutschland und er kann zu Jedem Opel Händler. Wenn der Händler sich da weigert direkt an den Hersteller wenden. Aber verstehen kann man den Händler einerseits natürlich auch - ein anderer verkauft billig und der Kunde erwartet dann wo anders den gleichen Service. Andererseits hat er sich laut Händlervertrag dazu verpflichtet.
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  4. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Torxikologe
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    Würde ja sagen, denn ein schiefes Lenkrad kann sehr wohl an einer verstellten Spur liegen. Woher hätte die Werkstatt wissen sollen, dass es nicht daran liegt und was hättest du gesagt, wenn sie das Lenkrad versetzt hätten und du später einseitig verschleißende Reifen festgestellt hättest? Letztendlich hast du ja nur auf das Garantie/Gewährleistung, was wirklich nicht in Ordnung gewesen ist.

    Anderes Beispiel:
    Ein Kunde forderte nach ca 2,5 Jahren eine neue Starterbatterie, weil das Schutzwachs auf der Batterie durch austretende Gase der Batt. sich braun verfärbte. Er meinte, das dürfe nicht sein und da die Batterie ja eine 3 jährige Garantie hat, sollte sie kostenlos ersetzt werden.
    Eine Überprüfung ergab jedoch, dass die Lichtmaschine eine zu hohe Spannung von 16 Volt erzeugte und dies das Gasen der Batterie ausgelöst hatte. Ergo bestanden keine Garantieansprüche und eine Rechnung für das Überprüfen war fällig.
    Geändert von Torxikologe (25.12.2018 um 09:44 Uhr)
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  5. #15
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    Heute habe ich endlich den richtigen Ansprechpartner beim FOH erreicht und der hat mir die Sache so dargelegt: Toleranzen gibt's immer.

    Man hätte den Schiefstand des Lenkrads erst nach einigen Kilometern Testfahrt bemerkt. Dann wurde die Fahrwerksvermessung durchgeführt:
    Die Eingangsmessung ergab, daß alle Einstellwerte im Toleranzbereich liegen und damit eine Kostenerstattung durch Opel nicht möglich gewesen wäre. Dann wurde nachjustiert und korrigiert, wodurch das Lenkrad wieder richtig stand (Es erfolgte kein Aus-/Einbau des Lenkrads). Glücklicherweise hat man mir dann nur die reinen Werkstattkosten berechnet und nicht auch noch die Überführung zur anderen Werkstatt.

    Der abstehende Seitenschweller hat anscheinend die Toleranzgrenze überschritten (zum Glück), sonst wäre ich darauf auch sitzen geblieben.

    Ich werde daher zwangsläufig die Rechnung bezahlen müssen.
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  6. #16
    Erfahrener Benutzer Avatar von AstraF1.6_16V
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    Zitat Zitat von vectrawally Beitrag anzeigen
    Ich werde daher zwangsläufig die Rechnung bezahlen müssen.
    Ich würde es nicht machen. Wenn unvorhergesehene Kosten auf den Kunden zukommen, ist das vorab mit diesem abzuklären. Wie gesagt, ich würde die Zahlung verweigern, aber das ist nur meine persönliche Meinung.
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  7. #17
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    Hi.
    in den Garantierichtlinien steht folgendes bei Achsvermessungen zum Insignia-B "Vorabgenehmigung durch Opel/Vauxhall erforderlich ab Fahrzeugalter über 185 Tage seit Garantiestart". D.h. Opel hätte bis 185 Tage bezahlt. Ab 185 Tagen sollte der Händler eine Vorabgenehmigung bei Opel stellen. Aber über eventuelle kosten hättest Du trotzdem vorher informiert werden müssen.

    Gruß Ralf
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  8. #18
    Moderator Avatar von Tuba
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    Sie hat das ja innerhalb der 185 Tage reklamiert...
    --
    Wie beim Lotto: Alle Angaben in meinen Postings ohne Gewähr ;-)
    ......................
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