Zitat Zitat von MarcusOCT Beitrag anzeigen
Die Beweislastumkehr ist bei Verträgen ab dem 1.Januar 2022 bei 12 Monaten. Egal ob der Händler die Gewährleistung von 24 auf 12 Monate gekürzt hat.
Aha, gut zu wissen

Zum ADAC: Auslesen ist kein Problem, wird i.d.r. ja auch nicht protokolliert wann der Fehlerspeicher abgefragt wird - nur löschen sollten die den Fehlerspeicher nicht.
Würde auch dazu raten den Mangel dem Verkäufer sofort zu melden und nicht warten.