Moin,
ich habe gerade gelesen, dass Opel beim Insignia B für eine nachgerüstete AHK nur 950kg Anhängelast gebremst frei gibt.
Stimmt das?
Dann käme der Wagen für mich nicht mehr infrage.
Viele Grüße
Die Anhängelast steht in der ZB1, unabhängig davon, ob überhaupt eine AHK verbaut ist. Welche AHK dann nachträglich verbaut wird, ist unerheblich - die Anhängelast des Fahrzeugs bleibt bestehen, begrenzen kann das dann nur die AHK selbst.
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Wie beim Lotto: Alle Angaben in meinen Postings ohne Gewähr ;-)
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Text in schwarz: Tuba als Forenmitglied
Text kursiv in blau: Tuba als Moderator
Nein. Das Autogerät hatte deutlich mehr Kilometer auf dem Kilometerzählapparat als angegeben.
Das fand ich nicht so.lustig!
Tuba Bedankte(n) sich für diesen Beitrag
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