• Harte Strafen oder Kontrollen: Was hilft gegen illegale Autorennen?

    Alles auf 0-ia-jpgDie Dummen sterben nicht aus. Diese Volksweisheit scheint auch für die Teilnehmer an illegalen Autorennen zuzutreffen. Denn deren Zahl wächst nach Angaben der Polizei. Da bei solchen illegalen Autorennen auch – und leider viel zu oft – Unbeteiligte zu Schaden, wenn nicht gar ums Leben kommen, hat der Gesetzgeber inzwischen reagiert und die entsprechenden Vorschriften erheblich verschärft: Was bislang eine Ordnungswidrigkeit war, ist seit Ende vergangenen Jahres eine Straftat. Und auch die Strafen sind härter geworden.

    Konkret wurde dazu in Paragraf 315d des Strafgesetzbuches ein neuer Tatbestand eingeführt, der die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzt. Danach wird, wer im Straßenverkehr ein nicht genehmigtes Kraftfahrzeugrennen veranstaltet oder als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt. Werden dabei andere Menschen oder Gegenstände von bedeutendem Wert gefährdet, droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Handelt der Angeklagte vorsätzlich, steht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder wiederum eine Geldstrafe ins Haus. Kommen bei einem illegalen Autorennen Menschen zu Tode oder werden schwer verletzt, kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre dauern. Außerdem können die Fahrzeuge der beteiligten Raser eingezogen werden.

    Der Gesetzgeber will aber auch gegen Raser vorgehen, die nicht mit anderen Autofahrern ein illegales Rennen austragen, sondern allein „gegen die Uhr“ antreten. Deshalb ist ebenfalls die Regelung neu, dass wer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen“, auch mit einer Geldbuße oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann. Damit sollen auch diejenigen Fälle erfasst werden, in denen nur ein einziges Fahrzeug „objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt“, wie es in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt. Und darüber hinaus ist nun auch bereits der Versuch, ein illegales Rennen durchzuführen, strafbar, selbst wenn dieses dann nicht stattfindet. So soll verhindert werden, dass Organisatoren straflos davonkommen, wenn die Polizei von ihrem Vorhaben erfährt und es vereitelt.

    Abgesehen von den härteren Strafen für Raser bzw. Teilnehmer und Veranstalter von illegalen Autorennen sowie über die katastrophalen Folgen hinaus, die sie mit ihrer Raserei bei völlig unbeteiligten Menschen anrichten können, scheinen die Möchtegern-PS-Helden auch komplett auszublenden, wenn sie „auf Speed sind“, dass sie für die von ihnen gegebenenfalls verursachten Schäden auch finanziell geradestehen müssen. Zwar leistet die Kfz-Haftpflicht bei grob fahrlässig verursachten Unfällen zunächst ganz normal. Doch anschließend kann sie (und wird sie meist auch) den Versicherungsnehmer wegen seines illegalen Verhaltens in Regress nehmen. Eine Kaskoversicherung kommt bei grober Fahrlässigkeit schon mal gar nicht auf. Als grob fahrlässiges Verhalten gilt, wenn die im Straßenverkehr geforderte Sorgfalt in hohem Maße außer Acht gelassen wird und jemand besonders auffällig gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt. Und das ist bei Rasern bzw. illegalen Autorennfahrern eindeutig der Fall.

    Diese müssen sich zudem auf zivilrechtliche Forderungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld einstellen. Bei Personenschäden droht über die Begleichung der Heilkosten hinaus die Zahlung einer lebenslangen Geldrente, wenn das Unfallopfer dauerhaft beeinträchtigt wurde. Und in der Regel haben die Teilnehmer an illegalen Autorennen ebenfalls für den ihnen dabei selbst entstandenen Schaden aufzukommen.

    Während die Politik nun hofft, mit den härteren Strafen eine abschreckendere Wirkung auf die Teilnehmer illegaler Autorennen erzielen zu können, ist der Leiter der Unfallforschung der Versicherer, Siegfried Brockmann, in der Beziehung skeptischer. Er hält grundsätzlich zusätzliche Kontrollen für wirkungsvoller, um die Disziplin im Straßenverkehr zu verbessern, als höhere Bußgelder und Strafen. Denn die meisten Kraftfahrer würden eine einfache Rechnung anstellen, argumentiert Brockmann: Sie setzen die bekannte Bußgeldhöhe in Relation zu der Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Aus dem Grund seien ebenfalls gravierende, aber nur schwer und personalaufwendig zu kontrollierende Delikte, wie etwa das Schreiben einer Textnachricht während der Fahrt oder das Unterlassen des Schulterblicks beim Abbiegen, sehr häufig, stellt Brockmann fest. Um allgemein mehr für die Verkehrssicherheit zu tun, hält es der Experte für sinnvoller, die Verkehrspolizei aufzustocken, um mehr Kontrollen durchführen zu können. (ampnet/Sm)