• Illegale Autorennen sind künftig eine Straftat

    -recht-jpgDer Bundestag hat heute ein Gesetz zur Ahndung illegaler Autorennen verabschiedet. Sie gelten künftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs.

    Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand der Veranstaltung von und der Teilnahme an verbotenen Straßenrennen eingeführt. Auch der Versuch der Organisation wird dabei unter Strafe gestellt (z. B. Internetaufrufe). In der Regel gilt eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Eine höhere Strafe von bis zu fünf Jahren soll gelten, wenn Rennteilnehmer Leib und Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Wer bei einem verbotenen Straßenrennen einen Menschen tötet, einen Menschen schwer verletzt oder eine größere Anzahl von Menschen verletzt, soll bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe bekommen können.

    In allen Fällen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem kann das Fahrzeug eingezogen werden. So genannte „Alleinraser“, die besonders gefährlich und eigensüchtig oder gleichgültig handeln, um die höchstmögliche Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs in Abhängigkeit der Verkehrsverhältnisse auszutesten, werden ebenfalls erfasst. Allgemeine Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten aber weiterhin als Ordnungswidrigkeit.

    Der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Dr. Walter Eichendorf, hat den Beschluss begrüßt, der auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesrates zurückgeht. Nun seien wieder die Länder gefragt, die Verkehrsüberwachung deutlich zu verbessern, hofft der DVR-Präsident auf eine konsequente Umsetzung des Gesetzes. (ampnet/jri)
    Kommentare 1 Kommentar
    1. Avatar von Hagen 67
      Hagen 67 -
      Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Ahndung illegaler Autorennen verabschiedet. Sie gelten künftig als Straftat und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis oder des Fahrzeugs. ...
      Da gibt es zwei Sachen, die mich daran stören:
      1. "...bis zu 10 Jahren..." : Falsch auf jeden Fall 10 Jahre
      2. "...Verlust der Fahrerlaubnis...": Und die bitte lebenslang entziehen


      Bei dieser Form von Rasern habe ich noch nie allzuviel Toleranz gehabt. Und das minimale Bisserl, das ich vllt. mal irgendwann hatte, ist im letzten Jahr im September verloren gegangen.
      Die 27 jährige Tochter meiner Ex (ich hatte zu der "Kleinen" bis zu letzt eine sehr gute und innige Beziehung, fast wie meine eigene Tochter) ist wegen solcher, sorry für die Ausdrucksweise, Arschlöcher gestorben.

      Ich bin selber kein Kind von Traurigkeit. und in der Stadt an der einen oder anderen Stelle mit 60 anstelle 50 unterwegs. Auf der anderen Seite interessieren mich Tempolimits, wie z.B. 50 in geschlossener Ortschaft nicht, wenn ich nen älteren Menschen auf dem Radl vor mir habe oder Kinder auf dem Gehweg. Dann gehts auch schnell unter 30km/h.
      Und auf der BAB, wenn wirklich Platz ist (solche Teilstrecken gibts durchaus noch), fahre ich auch gern mal 190 oder 200.

      Aber Straßenrennen? In meinen Augen Totschlag.
      Im Fall meiner "Stieftochter" sah's der Staatsanwalt zum Glück auch so. Und der Richter ist der Forderung des Staatsanwaltes in großen und ganzen gefolgt. Das Gericht hatte beim Urteil den Vorsatz in Verbindung mit der billigenden Inkaufnahme in den Vordergrund gerückt. (Vom Gutachter geschätzte Geschwindigkeit lag bei etwa 140km/h innerhalb geschlossener Ortschaft.) Der Typ darf jetzt 2 Jahre über sein Handeln nachdenken. Leider war zu der Zeit aufgrund der damaligen Gesetzeslage nicht mehr drin. Zumal der Typ schon mehrfach auffällig war im Straßenverkehr.
      Das einzige was mich sonst noch bei dem Urteil stört, ist die Tatsache, das der Typ vllt. irgendwann wieder Auto fahren darf.

      Und mir ist auch klar, nix in der Welt kann dies ungeschehen machen. Nix in der Welt bringt uns diese tolle junge Frau zurück. Aber, und das hätte ich zuvor so nicht für möglich gehalten, die "harte" Strafe gibt einem ein Stück weit Genugtuung.


      Was ich aber als Präventions- Möglichkeit sähe:
      Ich hatte damals noch nicht lange meinen Lappen, da gab es in der nächsten Kleinstadt ein Straßenfest. Und da war unter anderem der ADAC vertreten. Die haben ein gutes Stück Straße gesperrt. Dann wurde ein Crash-Test-Dummy auf ein Fahrrad gesetzt. Ein ADAC- Mitarbeiter ist dann auf den Dummy mit nem Golf 1 zugefahren und hat den mit 45km/h erwischt. Der Dummy flog darauf hin x Meter durch die Luft. Das war ein, zumindest bei, dauerhaftes Erlebnis. Weiter hatten die so eine risengroße Matte, wie man die aus dem Sportunterricht kennt, an eine Wand gelehnt. 10m oder so davor wurden einem die Hände auf den Rücken gebunden und man sollte, so schnell man konnte auf die Matte zurennen und reinrennen. Dabei wurde die Laufgeschwindigkeit kurz vor dem Aufprall gemessen. Ich hab knapp 50km/h damals geschafft. Und der Aufprall war schon beeindruckend. Und das war eine gaaanz weiche Matte.
      Nach dem Nachmittag hatte ich eine grobe Vorstellung davon, was es heisst, wenn man über 1.000kg mit über 50km/h bewegt. Was für eine Kraft dahinter steckt.

      Meine damit, Präventionsarbeit. Jungen Leuten sehr schnell klar machen in der Fahrschule, was Autofahren eigentlich bedeutet. Was für Massen da bewegt werden.