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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gefährlicher Mangel



H.T.
19.05.2018, 19:05
Wir wurden von der EU wieder einmal beglückt, ich bin fassungslos vor Glück.

GTUE: Neue Kategorie „Gefaehrlicher Mangel“ bei der Hauptuntersuchung | GTUE (https://www.gtue.de/Presse/Pressemitteilungen/78780.html?nav=55959)

Was bitte ist der Unterschied zwischen Erheblicher Mangel und Gefährlicher Mangel?

In beiden Fällen bleibt die Frist zur Wiedervorführung gleich. Und der Entzug der Zulassung bei besonders gravierenden Fällen bleibt. Ist auch richtig so.

Was ist also Neu daran?

* @ Moderatoren, bitte kryptische Zeichen in Thema richtig stellen. Danke.

TbMoD
19.05.2018, 19:33
Volksverdummung im Endstadium :drunk:

H.T.
19.05.2018, 19:51
Auch vergleichbar mit Spätrömischer Dekadenz.

AstraF1.6_16V
21.05.2018, 07:57
Was bitte ist der Unterschied zwischen Erheblicher Mangel und Gefährlicher Mangel?

Das habe ich mich auch gefragt als ich davon das erste mal gelesen habe...:gruebel:

MarcusOCT
21.05.2018, 12:32
Na evtl. kann uns Tuba aufklären.
So langsam geht mir die EU mit ihrem Bürokratenscheiß gehörig auf den Sack.

west
22.05.2018, 22:42
Die Einstufung bestimmter Mängel ist neu.
Ein nicht funktionierendes RDKS führt jetzt z.B. zum Versagen der Plakette.

Tuba
23.05.2018, 00:10
Ein "erheblicher Mangel" führte schon bisher zum Versagen der Plakette, es war aber kein Grund, die Weiterfahrt zu untersagen. "Verkehrsunsicher" war die nächste Stufe, ich habe die Zulassungsstelle informiert und die HU-Plakette entfernt, der Kunde durfte das Fahrzeug nicht mehr bewegen, es wurde von Amts wegen außer Betrieb gesetzt (Zwangsstillegung). Ein "gefährlicher Mangel" liegt in der Mitte - kein Verbot der Weiterfahrt, aber nur die Fahrt zur Werkstatt ist erlaubt. Eine Erleichterung für Prüfer und Kunden, wie ich finde. Kein Grund also für das beliebte EU-Bashing!

BlackGhost
23.05.2018, 19:11
Mal zum selber nachlesen "Hauptuntersuchung: Neue Regeln ab 20.05 2018"
https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/ausruestung-und-wartung/hu-und-au/

uli2003
24.05.2018, 11:57
Ein "gefährlicher Mangel" liegt in der Mitte - kein Verbot der Weiterfahrt, aber nur die Fahrt zur Werkstatt ist erlaubt.

Die Erlaubnis zur Weiterfahrt liegt im Ermessen des Prüfers, anders als beim (einem) erheblichen Mangel.
Eigentlich sind die Begriffsbestimmungen nur etwas besser definiert worden, basierend auf der EU Richtlinie 2014/45/EU, hier speziell Artikel 7 und 9.
Finde ich persönlich gar nicht so verkehrt.

Grüße
Uli

H.T.
31.01.2019, 12:01
Im Laufe meines Berufslebens habe ich schon viel gesehen, das hier steht in der Hitliste auf den vorderen Plätzen.

Polizei stoppt bei Kontrolle „fahrendes Biotop“ | krone.at (https://www.krone.at/1853832)

Da musst vollkommen schmerzbefreit sein.

uli2003
31.01.2019, 14:08
Wenn jetzt Scheibe und Blinker heil gewesen wären, was spricht gegen Blumen am Scheibenwischer?

KL48
31.01.2019, 17:51
Genau !
Auch die Bezeichnung Moosgummi kann man jetzt viel besser verstehen. :wink: