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Reguliert das eigentlich auch die Teilkasko oder nur bei Einwirkung von außen?
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Ein Fall für die Elementarversicherung.
Schadensbegründung, unkontrollierter und plötzlich eingetretener Notstand.
Nein, das muss es dir wert sein... 8)
Kannst ja einen als Handyhalter verwenden und den anderen als Blumenvase. Ist doch echt retro... :)
Gruß, Sepp
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