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Der LI
19.04.2019, 09:02
Reguliert das eigentlich auch die Teilkasko oder nur bei Einwirkung von außen?

2279

H.T.
19.04.2019, 09:13
Ein Fall für die Elementarversicherung.

Schadensbegründung, unkontrollierter und plötzlich eingetretener Notstand.

uli2003
19.04.2019, 17:49
Nein, das muss es dir wert sein... 8)

Sepp
19.04.2019, 22:23
Kannst ja einen als Handyhalter verwenden und den anderen als Blumenvase. Ist doch echt retro... :)

Gruß, Sepp