Ich wollte auch nur die Unwissenheit über das Abmahnen korrigieren. Hört sich immer so an, als wenn man 'mal eben' einen Verein oder eine Kanzlei aufmacht,Ich sag's mal so, jeder hat seine Argumente vorgebracht und hat für seine Belange sicher auch recht damit.
und alles und jeden einfach abmahnt. Das ist nun einmal nicht so, der Anwalt hat in der Regel nur seine Anwaltsgebühr. Und die richtet sich noch nach dem Streitwert, in
einigen Fällen ist das unter Umständen nicht einmal wirklich lohnend
Es muss schon jemandem ein bezifferbarer Schaden entstehen. Sprich: Mein Mitbewerber verkauft nur noch die Hälfte weil ich unlauter werbe - denn dann habe ich den Mitbewerber in seinen Rechten verletzt.
Im oben genannten Fall ist die Grundlage dann das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), 2006 mit der Möglichkeit zur Verbandsklage im Sinne der Anpassung an internationales und europäisches Recht (Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und Aarhus-Konvention).
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