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Thema: Hier die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge und ab/bis zu welcher Erstzulassung dies

  1. #1
    findet sich zurecht Avatar von cliffcorsa
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    1994

    Hier die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge und ab/bis zu welcher Erstzulassung dies

    §§ EZ Vorschrift
    70/220/EWG vor 20.04.1973 Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen

    § 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG* Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler

    § 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

    § 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten

    § 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen

    § 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für lichttechnische Einrichtungen

    § 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Sicherheitsglas

    § 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger

    § 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht

    § 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer

    § 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Zusatzheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)

    § 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Sicherheitsgurte

    § 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)

    § 22a StVZO ab 01.01.1986 BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)

    § 22a StVZO ab 01.10.1998 BAG Pflicht für Luftreifen

    § 30b StVZO ab 01.10.1989 Berechnung des Hubraums: pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma

    § 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich

    § 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich

    § 35a StVZO ab 01.01.1988 Pflicht für Dreipunktgurte hinten

    § 35a StVZO ab 01.01.1992 Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen

    § 35c StVZO vor 01.01.1956 Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich

    § 35e StVZO vor 01.07.1963 Hinten angeschlagene Türen zulässig

    § 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)

    § 38a StVZO ab 01.01.1962 Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich

    § 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (nur mit Ausnahmegenehmigung)

    § 38b StVZO ab 01.10.1998 Pkw Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen

    § 40 StVZO vor 01.01.1957 Keine Kennzeichnungspflicht für Sicherheitsglas

    § 41 StVZO ab 01.01.1991 Bremsanlage von Pkw muß RL 71/320/EWG entsprechen

    § 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich

    § 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtig

    § 47a StVZO ab 01.01.1977 Pkw mit Dieselmotor AU pflichtig

    § 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1250 mm

    § 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich

    § 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer

    § 53 StVZO vor 01.07.1961 Eine Bremsleuchte zulässig

    § 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig

    § 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)

    § 53 StVZO vor 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten oder sinnfällige Ausfallanzeige erforderlich

    § 53 StVZO ab 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten erforderlich

    § 53d StVZO ab 01.01.1991 Nebelschlußleuchte erforderlich

    § 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig

    § 54 StVZO vor 01.04.1974 Winker mit gelben Blinklicht zulässig

    § 54 StVZO vor 01.04.1974 Gelbe Pendelwinker zulässig

    § 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich

    § 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen

    § 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig

    § 59 StVZO vor 01.04.1952 Angabe des Fahrzeugtyps auf dem Fabrikschild nicht erforderlich

    § 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN** darf auch eingraviert sein

    § 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN auch auf genietetem Schild zulässig

    *BAG = Bauartgenehmigung
    ** FIN = Fahrzeug-Identitätsnummer


    Das Ganze hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Geändert von Tuba (23.02.2010 um 23:35 Uhr)
    Die Menschen kenne heute keine Distanz mehr. Man schälft ein paar Mal zusammen - und schon wird nach dem Vornamen gefragt

  2. #2
    Moderator Avatar von Tuba
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    2009
    Klasse Liste, Kompliment. Besser hätte ich es auch nicht sagen können

    Zum Verständnis noch eines: Mit den genannten Daten ist jeweils das Erstzulassungsdatum der Fahrzeuge gemeint.

    Gruß - Kay
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  3. #3
    findet sich zurecht Avatar von orka
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    das war mir klar mit den daten tuba
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  4. #4
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    Kann mir jemand sagen ab welchem Baujahr Warnblinker Pflicht sind?

  5. #5
    Moderator Avatar von Tuba
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    D20CR
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    2009
    Erstzulassung nach 1.4.1974

    Gruß - Kay
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  6. #6
    ist gerne hier Avatar von Achim3/5
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    Hallo
    Und wie ist das dann bei einem Traktor?
    Wollen unseren alten Traktor mit BJ 57 wieder zulassen!
    Warnblinker geht aber nur wenn Schlüssel im Zündschloss steckt!
    Oder gilt da bei Landwirtschaft was anderes?

    Gruß Achim

  7. #7
    Moderator Avatar von Tuba
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    2009
    Der Schröchel braucht eh keine (s. mein Posting direkt über Deinem). Viel Glück beim Wiederzulassen! By the way: Wann ist der Trecker denn abgemeldet worden?

    Gruß - Kay
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  8. #8
    ist gerne hier Avatar von Achim3/5
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    2004

    Hallo
    Der Traktor wurde 1987 abgemeldet!
    Braucht man wirklich kein Warnblinker versteh dann nicht warum man das überhaupt nachgerüstet hat!
    Gruß Achim

  9. #9
    ist gerne hier Avatar von C3pyo
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    nur weil man etwas nicht braucht, heißt es ja nicht das es nützlich ist oder manche leute es haben wollen
    MfG Georg

    Bück dich Fee! Wunsch ist Wunsch.

    Ich brauche einen längeren Ölmessstab, meiner reicht nicht mehr bis zum Öl!

  10. #10
    ist gerne hier Avatar von Miche
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    Zitat Zitat von cliffcorsa Beitrag anzeigen

    § 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich

    § 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich
    Servus !

    Auch wenn der Thread steinalt ist , hab ich doch noch eine Frage dazu !

    Also der B-Kadett Bj 73 hatte ja serienmässig vorne keine Gurte , müssen die jetzt nachgerüstet werden , die Punkte sind ja vorhanden ?

    Wie siehts beim C-Kadett ( 1000er Coupe ) EZ 7/79 aus ?
    Serienmässig sind da ja hinten keine verbaut gewesen , gabs für den C-Kadett hinten überhaupt welche ?

    Grüssle Miche
    ...the speed was okay, but the corner was too tight!!!

  11. #11
    weiß wo es lang geht Avatar von 70sStyle
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    Also ich hab nen Ford P7 Bj.71 und Serienmäßig vorne keine Gurte!
    Muss aber welche einbauen!
    Das ist das was mich a meisten nervt!
    Wenn ich mal mit der Restauration fertig bin ist alles schön! nur die Gurte nerven!
    Naja es dient ja der Sicherheit!
    Satzzeichen sind keine Rudeltiere!

    Member of OCT

  12. #12
    ist gerne hier Avatar von Achim3/5
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    Hallo

    Naja was ich jetzt gelesen hab, war dass ab 1.4.70 ein Gurt im Auto Pflicht war. Die Anschnallpflicht gab es aber erst später.

    Nagelt mich nicht fest, mir kommt das auch komisch vor.

    Gruß Achim

  13. #13
    ist gerne hier Avatar von Miche
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    2002
    Servus !

    Tja Vaters 73 neu gekaufter B-Kadett hatte definitiv keine Gurte !

    Die wurden dann zwar ca 75/76 nachgerüstet , weiss aber nicht ob das damals freiwillig war , oder Vorschrift geworden ist !

    Grüssle Miche
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  14. #14
    ist gerne hier Avatar von Torxikologe
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    Baujahr
    1993
    das wurde Vorschrift. Mein Vater hatte damals mächtig damit zu tun. Auch habe ich noch eine ganze Kiste mit Bestigungsmaterial (Winkel, Schrauben, Platten) die übrig waren, da die Einbausätze universell verwendbar waren.

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