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Thema: Wichtiger Hinweis bei Änderungsabnahmen!

  1. #1
    Moderator Avatar von Tuba
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    Wichtiger Hinweis bei Änderungsabnahmen!

    Nach dem heutigen Stand muss ein Fahrzeughalter eine Anbaubestätigung in der Regel nicht mehr sofort in den Brief eintragen lassen, sondern kann mit den Unterlagen des Prüfingenieurs die Zulässigkeit der Änderung(en) nachweisen. Den Prüfern und den Rennleitern reicht dieses Gutachten (genau: die Anbaubestätigung).

    Auf der Anbaubestätigung (und jetzt wird es ganz wichtig) muss der Prüfer beschreiben, welche vorangegangenen Änderungen berücksichtigt wurden. Wer also seine Tieferlegung begutachten lässt, sollte unbedingt darauf achten, dass seine Aluräder und der Heckspoiler erwähnt werden! Vergisst der Prüfer das, müsst ihr ihn darauf hinweisen (auch Prüfer machen Fehler ). Lest Euch also, wenn ihr Eintragungen machen lasst, die Anbaubestätigung gut durch. Bei "unseren" (GTÜ) Bestätigungen steht da der Satz "Folgende vorangegangene Änderungen wurden berücksichtigt:...". Steht dort "Keine", bedeutet das, dass die Eintragung am Serienfahrzeug gültig ist, aber nicht in Verbindung mit anderen Teilen!

    Ein Beispiel: Ihr lasst Alu-Felgen eintragen und bekommt eine Anbaubestätigung. Ein paar Monate später legt ihr das Fahrzeug tiefer und fahrt wieder zur Eintragung. Der Kollege muss auf seiner Anbaubestätigung schreiben "Folgende vorangegangene Änderungen wurden berücksichtigt: Bereifung 195/50R15 auf Felge 7JX15 ET38, ATS 70524" (oder welche Räder auch immer). Tut er das nicht, dürft entweder die Räder oder die Tieferlegung fahren, aber nicht beides zusammen. Soll das in den Brief eingetragen werden, wird sich die Zulassungsstelle übrigens wahrscheinlich weigern.

    Achtet also unbedingt darauf, was auf den Anbaubestätigungen beschrieben ist!

    Gruß - Kay
    Meine Antworten sind wie die Lottozahlen - immer ohne Gewähr!


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  2. #2
    weiß wo es lang geht Avatar von BenSie
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    Und ich weiß auch, warum das hier geschrieben wurde, denn dadurch habe ich jetzt 3 Punkte in der "Nordstadt"

    Möchte mich auch bei Dir(Tuba) nochmal recht herzlich für das informative Gespräch bedanken, leider hat dein Vorschlag heute nichts gebracht, denn der Dekramann, wollte das ich ein neues Gutachten bei Ihm machen lasse, das sehe ich nicht ein.

    Nun habe ich das ja in den Papieren und bin Safe.

    bis dann BenSie

    P.S. im Brief steht bei mir nicht wo die Gutachten herkommen oder in welcher Abhängigkeit die eingetragen wurden.
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  3. #3
    Kann nicht mehr ohne Board Avatar von Backmagic
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    Ich war letzte Woche mit Teils mehreren Jahre alten so Anbaubescheinigungen bei der Zulassungsstelle, hat sich einiges an Krimskrams angesammelt.

    Auch noch Bestätigungen von Felgen die mit der jetzigen Tieferlegung gar nicht mehr vereinbar wären oder die der AHK die nun um einiges zu tief ist.


    Aber die Tipse hat das alles schön brav eingetragen.

    Hab halt Glück gehabt!
    Das Auto der Zukunft wird einen kleinen Roboter dabei haben, der den Fahrer ins Auto legt und wieder raus holt, denn dann wird auch das ein- und aussteigen verlernt sein.

  4. #4
    weiß wo es lang geht
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    ab welchem datum der änderungsabnahmen gilt den das oben genannte?

  5. #5
    calibjoern
    Das gilt schon immer.

    Probleme gibts nur, wenn man diverse Anbaubestätigungen mit sich führt (wie Tuba beschrieben hat), dass bei der Zulassungsstelle alles eingetragen wird, ohne darauf zu achten ob die Kombination geprüft wurde.

    "Schlaue" Leute kommen ja für jedes Teile einzeln für eine Anbaubestätigung und denken dann, sie würden dann alles zusammen eingetragen bekommen bei der Zulassungsstelle (manchmal klappts : siehe Backmagic).
    Normalerweise müssen vorhergehende Eintragungen beachtet werden, Probleme gibts nur wenn der Fahrer seine Felgen abbaut und mit Originalfelgen zur Untersuchung kommt um eine Tieferlegung eintragen zu lassen. (oder ähnliches)

  6. #6
    Kann nicht mehr ohne Board Avatar von Backmagic
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    du glaubst nciht wie gelangweilt unsere Zulassungsstellen Tipsen bei der Arbeit sind!



    Aber wenn die 9x16 mal eingetragen sind und dann gehts mit den Winterreifen zum Fahrwerk eintragen und bei der nächsten Kontrolle ist schon der Lack am Radlauf weg und riefen im Reifen, klar das es dann Ärger gibt!

    Zurecht!
    Das Auto der Zukunft wird einen kleinen Roboter dabei haben, der den Fahrer ins Auto legt und wieder raus holt, denn dann wird auch das ein- und aussteigen verlernt sein.

  7. #7
    weiß wo es lang geht Avatar von louddriver
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    Hi,

    was aber machen wenn man zB. zwei verschiedene Reifenkombinationen eingetragen haben will?

    Das wird bei uns sehr umständlich!
    Entweder Du hast die Alus drauf oder die Winterräder, beides eingetragen zubekommen geht anscheinend nicht. Denn, der Prüfer kann nur immer eine Sache beurteilen. Will man beides, muß man warscheinlich mit allen Rad/Reifenkombinationen dort aufkreuzen oder so .....

    Zum Glück beschäftigen sich unsere Frauen auf der Zulassungstelle mehr mit Blumengießen als mit Autos
    Ich hab jetzt jedenfalls 6 verschiedene Kombinationen eingetragen

    NACHHER fragen mich doch glattweg die 2 netten Damen, was eine Sturzkorrektur ist ?
    Ich wollte denen erst nen Bären aufbinden mit der Oma und dem Dreibein vorweg, naja .......

    Außerdem ist der Prüfer nicht verpflichtet, alle Teile welche ein E-Kennzeichen haben, einzutragen! Das kann der Prüfer frei entscheiden!
    Das betrifft auch Originalteile. Wenn der Prüfer bedenken hat, wars das. Anders ist es, wenn eine ABE oder ein Gutachten dem Teil mit E-Kennzeichen beiliegt!

    Gruß
    ld
    * the only good system is a sound system

    mit freundlichster Unterstützung durch Medienelektronik

    speedunlimited-dd

  8. #8
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    wie ist das denn Am WE kommt mein Fahrwerk rein und ich habe ne Anhängerkupplung muß das auch mit auf der abnahme bestädigung stehen??? das ist doch voll blöd dann wenn der wieder alles prüft!!!

  9. #9
    Administrator Avatar von MarcusOCT
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    Hi,
    es wird geprüft, ob die Kupplung die gesetzliche mindesthöhe am Kugelkopf hat.
    Wenn nicht, entweder Fahrwerk rückrüsten, oder Kupplung austragen und Abbauen lassen.
    if ( $ahnung == 'keine' ) { use ( Suche ) }
    if ( $antwort == 0 ) { post ( $frage ) }

    Foren sind wie eine Party, wer nicht mit den Gastgebern klarkommt sollte nicht hingehen

    Gruß Marcus
    Webmaster:Opel Competition Team
    Wer hier lesen kann, ist klar im Vorteil.

  10. #10
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    ich hoffe das die bleiben kann.. da es nur ein 40/40 ist. und ich vectras gesehen habe die tiefer sind und ein dran haben. wie sind denn die werte.

  11. #11
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    Avatar von Tuba
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    Zitat Zitat von Vectra OPC
    wie ist das denn Am WE kommt mein Fahrwerk rein und ich habe ne Anhängerkupplung muß das auch mit auf der abnahme bestädigung stehen??? das ist doch voll blöd dann wenn der wieder alles prüft!!!
    Dein ! und das ? klemmen. Ich verstehe die Frage auch ohne ??? und !!!

    Achte darauf, dass der Prüfer-Kollege auf der Anbaubestätigung (die Du für die Tieferlegung bekommst) stehen hat, dass die AHK berücksichtigt wurde (aber das steht eigentlich genau so in meinem ersten Posting ). Schreibt der Kollege das nicht drauf, darfst Du entweder die AHK oder die Tieferlegung fahren. Mach also die Augen auf und lies das Papier durch, bevor Du vom Hof fährst.

    Gruß - Kay
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  12. #12
    weiß wo es lang geht Avatar von BadAmigo
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    Hi !

    Ist das jetzt die "Fahrzeug wurde vorgestellt mit Reifen Goodyear Eagle F1 215/40/ZR16 auf Autec-Felge 7,5x16H2ET35" Geschichte wenn man ein Fahrwerk einträgt ?

    So stehts bei mir nämlich aufem Schrieb den ich vom TÜV nach der Eintragung bekommen habe ! heute hab ichs mir in den Schein eintragen lassen aber da steht dieser Satz nichtmehr ! Da steht wieder alles einzeln aufgelistet !

    Noch ne Frage ! Im Winter will ich mir meine ehemaligen Sommerfelgen drauf machen mit Winterbereifung ! Sind 7x15 Felgen und will dann 195er 15 Zoll drauf machen ! Muß das dann erneut getestet werden oder langts da einfach wenn ich die so eintragen lasse ?

    Gruß

    BadAmigo
    Opel Insignia Sports Tourer 2.8 V6 Turbo "Cosmo" 4x4, MT, Karbongrau, Vollausstattung, 8,5x20" mit 245/35 R20 Sommer- + Winterbereifung, 30er H&R Federn, 40mm H&R Spurverbreiterung vo.+hi.

  13. #13
    weiß wo es lang geht Avatar von BenSie
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    @ BadAmigo

    im Schein ist das ja auch egal, denn da darf die Zulassungsstelle das nur zusammen eintragen, wenn das zusammen abgenommen wurde.

    Wenn das trotzdem zusammen eingetragen wurde, obwohl das Einzelgutachten sind, dann ist es rein theoretisch eine illegale Eintragung, welches man dann aber nicht mehr (ohne weiteres) nachvollziehen kann.

    so long BenSie

    P.S. Die ganze Gesichte habe ich hinter mir, daher habe ich mich auch mit Tuba mal kurzgeschlossen und daher auch dieser Thread
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  14. #14
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    Arrow

    Wenn man mehrere einzelne Anbaubestätigungen hat, dürfte das die Zulassungsstelle eigentlich gar nicht anerkennen!
    Ich hatte auch viele einzelne musste aber ein "Gutachten zur Wiedererlangung der BE nach §21" vorlegen. Darin wurden alle Teile in Abhängigkeit zueinander geprüft, aber im Brief sind sie auch bloß der Reihe nach aufgelistet.
    Die Tippsen bei uns auf'm Landratsamt sind anscheinend nicht so leichgläubig; die hatten auch die wand voller VW Scene - Poster...

    Wenn ich jetzt 'nen anderen Grill oder sonstwas ändere muss ich wieder alle Änderungen prüfen lassen! Und je mehr das sind desto teurer wird's, weil die das bei uns nach Zeitaufwand plus Grundgebühr machen.
    Rides:

    Astra F x16xel mit Lexmaul RAM III
    HPI Savage SS

  15. #15
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    Zitat Zitat von Sveni
    Wenn ich jetzt 'nen anderen Grill oder sonstwas ändere muss ich wieder alle Änderungen prüfen lassen!
    Ist ja auch sinnvoll, bei geändertem Grill könnten ja auch plötzlich die Räder schleifen

    Spass beiseite, hab 2 Felgengrößen eintragen lassen (Sommer+Winter) und zusätzlich ne Tieferlegung. Müßte ich nun strenggenommen 2 mal zum TÜV/Dekra. Ist nun aber schon in den Brief eingetragen, bin ich somit auf der sicheren Seite? Passen tuts ja eh locker bei 7*15 ET35 und 7*17 ET40. Und wenn ich (streng genommen gesehen) jetzt erst meine Standheizung eingetragen hätte, ich es wieder in Verbindung mit beiden Reifenkombinationen hätte vorführen müssen oder gibts da pauschal nen Zusatz, dass es für beide Kombinationen geht, denn das eine (Heizung) hat ja nun garn nicht mit dem anderen (Felgen) zu tun.
    Beschwerden über Schreibfehler, fehlende Buchstaben oder Leerzeichen bitte an meine Tastatur richten.

    Frau Tasta Tur
    Schreibstr. 11
    11111 Schreiberstadt

  16. #16
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    Mir wurde bei der Dekra gesagt, dass immer das komplette KFZ geprüft wird. Wenn du irgendwas abnehmen lässt (egal was) dann prüft er das ganze Auto. Der Prüfer unterschreibt ja schließlich, das das ganze KFZ den Vorschriften entspricht! Auch wenn man bloß eine Sache geändert hat!
    Rides:

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  17. #17
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    Zitat Zitat von Sveni
    Der Prüfer unterschreibt ja schließlich, das das ganze KFZ den Vorschriften entspricht
    Nein! Ich überprüfe die Vorschriftsmäßigkeit der Änderung und bescheinige, dass das Fahrzeug insoweit den Vorschriften entspricht. Außerdem muss ich beschreiben, welche vorangegangenen zulässigen Änderungen berücksichtigt wurden (Tieferlegung bei einer Rad-Reifenkombination z.B.). Dass ich dabei auch ein Auge auf den Rest des Fahrzeugs werfe, ist erstens reiner Selbstschutz (damit es nicht nachher heißt "Sie Blindfisch, ist Ihnen nicht aufgefallen, dass der Unterboden völlig durchgerostet war?"), zweitens ist es Kundendienst, den Fahrzeughalter auf Mängel hinzuweisen, die mir über den optischen Weg gelaufen sind.

    Streng genommen begutachte ich nur die Änderung, aber nicht das ganze Fahrzeug.

    Gruß - Kay
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  18. #18
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    Zitat Zitat von BadAmigo
    "Fahrzeug wurde vorgestellt mit Reifen Goodyear Eagle F1 215/40/ZR16 auf Autec-Felge 7,5x16H2ET35" [...] So stehts bei mir nämlich aufem Schrieb den ich vom TÜV nach der Eintragung bekommen habe ! heute hab ichs mir in den Schein eintragen lassen aber da steht dieser Satz nichtmehr ! Da steht wieder alles einzeln aufgelistet!
    Das ist auch richtig. Die Zulassungsstelle übernimmt den Text, der (meist unten) unter "Ziffer33" notiert ist. Das ist unser Textvorschlag an die Zulassungsstelle, wie der Brief geändert werden sollte. Der Satz mit den 215/40ZR16 ist nur der Nachweis, dass die Tieferlegung damit zusammenpasst. Den Brief interessiert das nicht.



    Zitat Zitat von BadAmigo
    Noch ne Frage ! Im Winter will ich mir meine ehemaligen Sommerfelgen drauf machen mit Winterbereifung ! Sind 7x15 Felgen und will dann 195er 15 Zoll drauf machen ! Muß das dann erneut getestet werden oder langts da einfach wenn ich die so eintragen lasse?
    Ganz ehrlich? Das habe ich jetzt nicht verstanden... Erklär einem alten Mann das noch mal gaaaaaanz langsam

    Gruß - Kay
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  19. #19
    weiß wo es lang geht Avatar von BadAmigo
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    Hi TUBA !


    Erstmal Danke für deine Antwort ! Dann bin ich ja jetzt beruhigt das es so nicht im Schein steht !

    Also wenn ich jetzt meinen alten Sommerfelgen ( da waren 205/50/15 Reifen drauf ! Kombi ist im schein noch eingetragen ) 195er Winterreifen draufziehe und damit zum TÜV fahre um sie umschreiben zu lassen, werden dann wieder die Reifen+Felgen in Kombination mit der Tieferlegung verglichen oder gilt das nur für die Sommerfelgen da die ja um einiges größer sind ??? Ich mein halt nur wenn die Sommerreifen mit dem Fahrwerk unters Auto passen dann ist es doch eigentlich logisch dass dann die schmäleren Felgen mit schmäleren Reifen auch drunter passen !

    Oder wird das jetzt bei allen Rad/Reifenkombinationen + evtl. Tieferlegung so gemacht ?


    Gruß

    BadAmigo
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  20. #20
    Moderator
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    2009
    Moin böser Freund

    es muss jedesmal, wenn irgendwas eingetragen wird, mit berücksichtigt werden, ob (und wenn welche) vorangegangene Änderungen am Fahrzeug vorliegen. Auch wenn die Winter-Kinderräder locker passen, muss der Kollege dazuschreiben, dass er die Tieferlegung beachtet hat.

    Gruß - Kay
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