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Thema: Wichtiger Hinweis bei Änderungsabnahmen!

  1. #21
    weiß wo es lang geht Avatar von BadAmigo
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    Morgen TUBA !

    Böser Freund

    Ich beiße nicht..... zuindest nicht fest !

    Okay dann wäre auch das Problem gelöst ! Danke !


    Gruß

    BadAmigo
    Opel Insignia Sports Tourer 2.8 V6 Turbo "Cosmo" 4x4, MT, Karbongrau, Vollausstattung, 8,5x20" mit 245/35 R20 Sommer- + Winterbereifung, 30er H&R Federn, 40mm H&R Spurverbreiterung vo.+hi.

  2. #22
    weiß wo es lang geht Avatar von BeatMaster
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    Wenn die Änderungsabnahme gemacht wurde, muss sie nicht mehr gleich in den Schein schreibt TUBA ja am Anfang des Threads.
    Worauf beruht diese Aussage, weil ich diese Woche wieder ne §21 Eintragung bekomme, und diese ja wieder in die Papiere muss, muss ich also nicht gleich zur Zulassung und Brief und Schein abändern. Nur wenn die Grünen mich anhalten, und mich darauf hinweisen, muss i ja was sagen können

  3. #23
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    Avatar von Tuba
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    2009
    Einzelabnahmen nach §21, die der Kollege aaS direkt in den Brief schreibt, müssen sofort vom SVA abgesegnet werden, d.h. da ist sofort ein neuer Fahrzeugschein fällig. Grund: mit der Änderung (Umbau) ist die BE erloschen, der Eintrag des aaS ist erst dann gültig (im Sinne der BE), wenn das SVA den Zusatz "Betriebserlaubnis erteilt" zu der Eintragung in den Brief dazusetzt. Eine Änderungsabnahme nach §19 ergibt ein Gutachten (nach §19 Abs.4), hier reicht das Mitführen der Unterlagen des Prüfers, die Änderung der Fahrzeugpapiere ist (i.d.R.) erst dann erforderlich, wenn der Brief aus anderem Anlass bei der Zulassungsstelle liegt.

    Gruß - Kay
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  4. #24
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    Vectra A 1.8l
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    Hi,
    wollte nochmal sicher gehen, also:
    ich habe das Fahrwerk bei der GTÜ eintragen lassen. Dort steht auch der Satz das Alus usw. berücksichtigt wurden. Nur im Winter mache ich mir die Serienmäßigen eingetragenen Winter reifen drauf. Brauch ich dafür ne extra abnahme oder nicht? Ich hoffe nicht, da die Tieferlegung ansich ja abgenommen wurde und die Winterreifen von km 0 an drin standen.

    Brauche ich eigentlich für eine Stossstange vom Vectra 200 an einen Vectra A ein Abnahme? Ist ein Serienmäßiges Teil meiner Meinung nach.

  5. #25
    Moderator
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    Avatar von Tuba
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    Zitat Zitat von Nase
    ich habe das Fahrwerk bei der GTÜ eintragen lassen.
    das find ich gut


    Zitat Zitat von Nase
    Dort steht auch der Satz das Alus usw. berücksichtigt wurden.
    Genau darauf soll auch jeder achten, wenn denn Alus drauf sind.


    Zitat Zitat von Nase
    Nur im Winter mache ich mir die Serienmäßigen eingetragenen Winter reifen drauf. Brauch ich dafür ne extra abnahme oder nicht?
    Nein. Serienräder gehen immer, es sei denn, sie werden ausdrücklich gestrichen (Tachoanpassung).

    Gruß - Kay
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  6. #26
    findet sich zurecht Avatar von Carawahn
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    Hab ich das nun richtig verstanden? Die vorangegangenen zulässigen Änderungen stehen nur auf dem Schrieb für die jetzige Änderung?
    Ich wenn ich die Sachen in den Brief eintragen lassen? Werden dann alle Sachen gestrichen, die nicht zu den vorangegangenen zulässigen Änderungen zählen?

    Unsere Zulassungsstelle ist da ein wneig merkwürdig...bei meinem alten Vectra-A hatte ich zuletzt 2 verschiedene Kaltlaufregler im Brief stehen...

  7. #27
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    sorry, falls ich nicht alles richtig gelesen haben sollte, aber:

    Muss ich das die Abnahme meines Fahrwerkes zwingend eintragen lassen?
    Fahre jetzt schon fast seit einem Jahr ohne Eintragung umher , habe nur den ganzen Wisch vom Prüfer im Handschuhfach! Reicht das denn bei einer Kontrolle?

    Danke

  8. #28
    Moderator
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    Avatar von Tuba
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    Auf dem wie Du es nennst "Wisch" steht vermutlich, dass "die Berichtigung der Fahrzeugpapiare bei nächster Gelegenheit" zu erfolgen hat (oder ähnlich formuliert). Bedeutet, dass die Änderung des Briefs bzw. der Zulassungsbescheinigung erst dann zu machen ist, wenn Du ohnehin aus irgendeinem anderen Grund mit den Fahrzeugpapieren in der Zulassungsstelle auftauchst (umgezogen, Schein verloren, Halterwechsel etc.). Bis dahin können u.U. auch Jahre vergehen.

    Gruß - Kay
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  9. #29
    AndreasH
    Zitat Zitat von Tuba Beitrag anzeigen
    Auf dem wie Du es nennst "Wisch" steht vermutlich, dass "die Berichtigung der Fahrzeugpapiare bei nächster Gelegenheit" zu erfolgen hat (oder ähnlich formuliert). Bedeutet, dass die Änderung des Briefs bzw. der Zulassungsbescheinigung erst dann zu machen ist, wenn Du ohnehin aus irgendeinem anderen Grund mit den Fahrzeugpapieren in der Zulassungsstelle auftauchst (umgezogen, Schein verloren, Halterwechsel etc.). Bis dahin können u.U. auch Jahre vergehen.

    Gruß - Kay
    Hallo,

    ich muss mich nach etlicher Zeit mal wieder hier melden, weil ich genau mit dem o.g. heute ein Problem hatte: Ich habe vor gut zwei Jahren Alu-Felgen samt Reifen nach $19 abnehmen lassen, wonach die Anbaubestätigung auch o.g. Satz "...bei nächster Gelegenheit..." enthielt. Heute war ich nach meinem Umzug bei der Zulassungsbehörde, wollte Adresse und dabei eben auch den Anbau ändern/eintragen lassen (samt obligatorischem Umtausch in EU-Papiere), da erklärte mir das Fräulein die Bestätigung sei mittlerweile zu alt, da stehe ja auch drauf "...nächste HU fällig 04/07" (ist inzwischen selbstverständlich erneuert) und überhaupt dürfe man "bei nächster Gelegenheit" nicht als mehrere Jahre verstehen, auf jeden Fall bräuchte ich jetzt ein neues Gutachten Wer bestätigt mir jetzt für die nette Dame Tuba's Aussage so, dass Sie's mir auch glaubt?

    Nebenbei fehlte ihr noch der Zettel mit den Änderungsangaben für den Schein (mit "Ziffer 33/34" usw.), der fehlt mir tatsächlich. Kann mich allerdings auch nicht erinnern, sowas damals erhalten zu haben. Kann man das nochmal irgendwie bekommen oder aus der Bestätigung ableiten lassen, oder müsste ich allein deswegen das Gutachten nochmal machen?

    Vielen Dank,
    Andreas

  10. #30
    Moderator
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    Avatar von Tuba
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    Tut mir leid für das Fräulein vom Amt, aber da hat die Dame in den großen, braunen, unangenehm riechenden Haufen gegriffen. Geh noch mal hin und fragnach einer/einem erfahrenen Kollegen/in, die/der noicht so einen Unsinn erzählt.

    Wenn Du das zweite Blatt mit dem Hinweis "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich" in der Hand hälst, sollte der Text für Feld 22 (früher: Ziffer33) genau da drunter stehen...

    Gruß - Kay
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  11. #31
    schaut ab und zu rein
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    Hallo!

    Noch mal zur Abhängerkuplung bei Tieferlegung.
    Habe ca. eine Tieferlegung von 40 mm VA u. HA.
    Weis jemand wie hoch der Kugelkopf maximal sein muss?

    MfG Micha

  12. #32
    ist gerne hier Avatar von Torxikologe
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    Der Mindestabstand für Anhängerkupplungskugelköpfe zur Fahrbahn beträgt mindestens 350 mm. Bei Abhängerkupplungen habe ich allerdings keine Ahnung.
    Geändert von Torxikologe (28.07.2009 um 15:59 Uhr)

  13. #33
    ist regelmäßig hier Avatar von fanta
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    so langsam bekomm ich hier richtig bammel

    habe grill,und endpott getauscht die mit abe´s sind die musss ich doch nicht eintragenlassen oda etwa doch
    meine angel scheinwerfer haben ein e zeichen da brauch ich mir doch eh keine gedanken machen

  14. #34
    findet sich zurecht Avatar von haumann
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    spritmonitor.de
    Ich wollte diesen Thread nochmal "wiederbeleben", weil meine Frage ganz gut dazu passt.

    Bei der Eintragung meines Fahrwerks hatte ich noch keine Anhängerkupplung. Jetzt habe ich die originale abnehmbare Kupplung von Opel für den Astra F nachgerüstet (mit E-Prüfzeichen) und bin beim TÜV Nord vorbei gefahren um wegen der Zulässigkeit in Verbindung mit dem Fahrwerk zu fragen. Der Prüfer sagte, da die Kupplung für das Fahrzeug geprüft und zugelassen sei (E-Prüfzeichen) und die Kugelmitte im unbelasteten Zustand mit 390mm vom Boden bei mir im zulässigen Bereich (350 bis 420mm) liege, wäre das mit dem Fahrwerk kein Problem. Weiter oben im Thread wurde aber dagegen erwähnt, dass bei der Eintragung eines Fahrwerks auf jeden Fall die Berücksichtigung der Anhängerkupplung mit vermerkt werden müsse. Ist das jetzt wirklich alles so ok, oder muss ich die Zulässigkeit der Anhängerkupplung in Verbindung mit dem Fahwerk noch irgendwie "nachtragen" lassen?
    6 Euro auf 100 km mit Autogas... ;-)

  15. #35
    Moderator
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    Avatar von Tuba
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    2009
    AHK haben fast schon generell eine EG-Typgenehmigung und sind daher in diesem Thread nicht angesprochen.

    Gruß - Kay
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  16. #36
    schaut ab und zu rein Avatar von dg1hjb
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    Hallo,

    ich habe Eine Tieferlegung mit FK-Federn eingetragen, möchte nun aber wieder die Original Federn einbauen.
    Muss ich dann den Eintrag der FK-Federn wieder Streichen lasse ??
    oder geht dann beides ?

    Viele Grüße
    DG1HJB

  17. #37
    Moderator
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    Avatar von Tuba
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    2009
    Wenn die Federn in der ZB1 stehen, müssen sie wieder gestrichen werden.

    Gruß - Kay
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