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Thema: zusätzliche Bremsleuchten

  1. #1
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    Jul 2002
    Hallo ...
    Da bei meinem kleinen Astra keine dritte Bremsleuchte vorhanden ist und ich diese Dinger zum ankleben nicht wirklich prikelnd finde habe ich mir überlegt, anders einen "dritte Bremsleuchte" Effekt zu verschaffen ...
    fragt sich nur, ob das auch für die TÜVtler so ok is ?!

    Ich wollte mir in meine Nummernschildbeleuchtung zusätzlich 2 superhelle rote LEDs einsetzen und damit den Bereich um das Nummernschild (also Neben den Rückleuchten) anstrahlen, sobald gebremst wird...
    Hatte auch sone Idee, die Heckscheibe von innen so zu bestrahlen, dass sich über die gesamte Scheibe ein Rot-Schatten legt - klappen würde das , nur isses erlaubt?
    Strahlt ja nix nach aussen ...

    thx in advance
    Marius

  2. #2
    weiß wo es lang geht
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    Gießen
    Hi Marius!

    Ist beides nicht erlaubt.
    Bei Variante 1 verwendest du ungeprüfte Teile als Fahrzeugbeleuchtung bzw. änderst geprüfte Teile ab. Und LEDs sind bei Eigenbau eh etwas problematisch (Helligkeit, Abstrahlwinkel, etc.).
    Bei Variante 2 strahlt schon was nach aussen, nur nicht direkt. Und da du das in Verbindung mit der Bremsleuchte verwendest, ist es allemal verboten. Diese Idee könntest du höchstens in Verbindung mit der Innenbeleuchtung umsetzen, damit deine Festbeleuchtung angeht, wenn du die Türen öffnest.

    Insgesamt aber ne nette Idee!


    mfg, Torsten

  3. #3
    calibjoern
    Da kann man Teerkratzer nur Recht geben.

    Es gibt nur die Möglichkeit eine richtige gerpüfte (E Prüfzeichen) "dritte" Bremsleuchte zu kaufen und zu installieren.

    HEckspoiler mit intergrierter Bremsleuchte sind auch erlaubt, da sie geprüft wurden.

  4. #4
    weiß wo es lang geht Avatar von calibramic
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    Vectra C GTS
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    gibt es denn eine vorschrift wieviele dieser e-geprüften bremsleuchte man verwenden darf? nur mal so aus interesse. ich kann mich noch gut an die zeit erinnern als man hinten auf der hutablage statt einer dritten leuchte rechts und links jeweils eine zusatzleuchte hatte.
    Ich fahre mit Tagfahrlicht
    ...wer spaeter bremst faehrt laenger schnell...

  5. #5
    calibjoern
    @calibramic

    Ich glaube man könnte sich das komplette Heck mit Bremsleuchten zupflastern, von einer Begrenzung der Anzahl habe ich noch nichts gelesen.

  6. #6
    weiß wo es lang geht
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    Gießen
    Laut StVZO sind soviel ich weiß 2 zusätzliche Bremsleuchten erlaubt, alternativ 1 zusätzliche, die in der Mitte angebracht ist.

    @calibramic:
    Wenn schon die alten 2 Zusatzbremsleuchten, dann bitte nur mit original 80er Jahre-Heckscheibenjalousie!


    mfg, Torsten

  7. #7
    weiß wo es lang geht Avatar von calibramic
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    Fahrzeug
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    Original geschrieben von Teerkratzer
    Laut StVZO sind soviel ich weiß 2 zusätzliche Bremsleuchten erlaubt, alternativ 1 zusätzliche, die in der Mitte angebracht ist.

    @calibramic:
    Wenn schon die alten 2 Zusatzbremsleuchten, dann bitte nur mit original 80er Jahre-Heckscheibenjalousie!


    mfg, Torsten
    ich will eigentlich auch keine weiteren bremsleuchten. hab ja schon 3 mir ist das nur noch aus dieser zeit bekannt. und n heckscheiberollo bringt bei 5% durchlaessigen folien eh nix mehr *lach*

    gruß calibramic
    Ich fahre mit Tagfahrlicht
    ...wer spaeter bremst faehrt laenger schnell...

  8. #8
    schaut öfter rein
    Themenstarter

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    Hab mich da mal schlau gemacht ...

    ---ZIPP---
    STVZO
    §53
    ... Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. ...

    ---ZAPP---

    Da steht jetzt nur Schlussleuchten ... weiter heisst es:

    ---ZIPP---
    STVZO
    §53
    (2)
    Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. (...) Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten.


    ---ZAPP---

    und in §52 "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" findet man auch nichts ... zwickelig das janze

  9. #9
    calibjoern
    Schlussleuchten sind keine Bremsleuchten. Schlussleuchten ist das normale Standlicht.

    Es steht wirklich nichts genaues über zusätzliche Bremsleuchten in der STVZO.

  10. #10
    weiß wo es lang geht
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    Original geschrieben von Calibraverliebter

    Es steht wirklich nichts genaues über zusätzliche Bremsleuchten in der STVZO.

    §53(2)
    Mehrspurige Kfz. und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen... fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein...

    Wer suchet, der findet. Irgendwo anders ist nochmal ansatzweise die einzelne Zusatzbremsleuchte geklärt, die auch an beweglichen Fahrzeugteilen (-> Kofferraumklappe) angebracht sein darf.

    [Anmerkung von calibraverliebter ann habe ich wohl zu schnell gelesen]

    mfg, Torsten

    [Editiert von calibraverliebter am 06-11-2002 um 11:26 ]

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