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Thema: FW eintragen lassen in den papieren oder nicht ?!

  1. #1
    Fox
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    weiß wo es lang geht Avatar von Fox
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    Hallo zusammen !
    hab ne ganz dringende sache
    muß morgen nämlich mit meiner kiste zum TÜV
    und hab angst das die meinen wagen nicht abnehmen weil
    ich mein FW noch nicht in den papieren eingetragen habe!
    der wagen war aber damals als ich mir das FW eingebaut hatte beim TÜV und die haben mir eine bescheinigung gegeben das alle in ordung sei und der wagen den aktuellen vorschriften entspricht....ich war jedoch noch nicht zum straßenverkehrsamt hin um dieses in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen.
    muß ich das oder nehmen die das auch so ab ?

    MfG Fox


  2. #2
    weiß wo es lang geht Avatar von Bave
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    Mahlzeit,

    wenn du die Papiere vom TÜV oder der Dekra mitführst wo das Fahrwerk abgenommen wurde reicht das natürlich. Denn die Bestimmungen sagen aus das man das erst bei nächster Gelegenheit in den Brief bzw. Fahrzeugschein eintragen lassen muss. Und wenn die Gelegenheit noch nicht da war (wie oft muss man schon zum Strassenverkehrsamt?) ist das eben so.

    Also: ist überhaupt kein Problem!

    Gruss
    Bave

  3. #3
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    danke für die schnelle antwort!!
    dann kann ich ja beruhigt zum TÜV fahren



  4. #4
    weiß wo es lang geht
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    Hi

    Kleine Ergänzung hierzu.
    Es kommt darauf an was in dem Abnahmebericht unter "Bemerkungen" steht. Bei mir haben die netten TÜV'ler reingeschreiben "... nur zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungstelle zwecks Eintragung in die Fahrzeugpapiere." Oder so in etwa. Mit dieser Formulierung zwingen sie einen leider den Kram eintragen zu lassen. Das reine Mitführen des Abnahmeberichtes reicht in diesem Fall eben nicht aus. Man sollte da genau auf die Formulierung schauen. Beide sind möglich und es liegt im Ermessen des Prüfers was er da reinschreibt.

    Tschö

  5. #5
    Fox
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    So..hab den bericht mal rausgekramt!

    also da steht wort wörtlich:

    dem weiterbetrieb des fahrzeuges stehen keine bedenken entgegen....dem umfang der begutachteten änderungen, sowie eventuell erforderliche verwaltungstechnische maßnahmen (änderung der fahrzeugpapiere), können sie den ergänzenden hinweisen entnehmen:
    ergänzende h i n w e i s e:

    --------------------
    fahrwerksdaten
    freie gewindelänge etc
    -------------------

    ihr tüv sachvertändiger, .........


    mehr steht da net

    Fox

  6. #6
    calibjoern

    Anbau-Abnahme / Einzelabnahme

    Zum Verständnis.

    Es müssen alle Abnahmen sofort in die Papiere eingetragen werden zu denen es keine gültigen Gutachten gibt oder mehrere Sachen eingetragen werden müssen.

    Eine Anbau-Abnahme §19(3) wird nur dann gemacht, wenn man ein gültiges Gutachten hat und z.B. nur Felgen eintragen lassen will. Also nur Einzelsachen ohne andere Tuningmaßnahmen.Anbauabnahmesachen können in die Papiere eingetragen werden, müssen aber nicht.

    Wird das Fahrzeug anderweitig getunt (z.B. zu den Felgen noch ne Tieferlegung) muss das Fahrzeug neu nach §19(2) STVZO geprüft werden.

    Bei ner Anbauabnahme steht auf dem Untersuchungsbericht Anbau-Prüfung ( §19(3)STVZO )o.ä. Da gibt es mind. 2 Blätter, auf einem sind die Fahrzeugdaten auf dem anderen die Änderung beschrieben.
    Bei ner Einzalabnahme bekommt man, wenn man den Brief nicht mit hat (wird zumindest bei uns so gemacht), eine Art Gutachten mit in den die Änderung in eine Maske eingetragen ist, die Genauso aussieht, wie Fahrzeugschein oder -brief.

  7. #7
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    Hab vor x Jahren mal Felgen drauf gemacht und für die Felgen eine TÜV Bestätigung bekommen, dass ich die bei nächster Gelegenheit eintragen lassen soll.

    2 Jahre später hab ich dann ein Fahrwerk eingebaut und hab auch wieder nur ne Bestätigung bekommen blabla- kennen wir ja. Danach war ich schon beim TÜV und den Grün-Weißen, aber die hat nicht interessiert dass das Zeug nur auf separaten Papieren und nicht im Schein stand....

    Lt. Calibraverliebter
    Wird das Fahrzeug anderweitig getunt (z.B. zu den Felgen noch ne Tieferlegung) muss das Fahrzeug neu nach §19(2) STVZO geprüft werden.
    wäre das aber nicht möglich, oder hab ich Dich da falsch verstanden???

  8. #8
    Fox
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    So..da bin ich wieder !
    das auto ist ohne problem was das FW angeht durchgekommen.
    der bericht hat ausgereicht!

    nur..der TÜV hat festgestellt das mein linkes spurstangengelenk erhöhtes spiel hat.
    hab TÜV bekommen muß aber diesen fehler laut aussage des "freundlichen" beheben lassen! dazu sei gesagt das mein wagen in einer opelwerkstatt war und ich ihn dort dem tüv vorführen lassen hab weil ich morgens keine zeit habe.
    also kann ich mich nur auf die aussage der opelwerkstatt berufen bzw verlassen.

    im TÜV bericht steht jedoch nur >> geringe mängel << und dann die sache mit dem spurstangengelenk !

    brauche mal einen tip ob ich das beheben lassen soll oder net weil ich bald das gefühl habe es sei unnötig.
    hab in diesem bereich leider kein fachwissen und wärte dankbar wenn mir einer nen rat geben könne !!

    MfG Fox




  9. #9
    calibjoern
    @ Danny

    Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, hast du jetzt 2 Anbaubestätigungen, in einer stehen die Felgen in der anderen das Fahrwerk, oder steht in der 2. die Felgen und das Fahrwerk???
    Wenn beides nur einzeln drinsteht, solltest du mal nen Prüfer drarauf hinweisen/fragen, ob es richtig ist. So ist beides (auf dem Papier) nicht in Kombination geprüft worden, also Felgen mit Tieferlegung, sondern seperat Felgen und dann die Tieferlegung (ohne Felgen).Als ob du die Tieferlegung mit Originalbereifung eintragen lassen hast.

    Wenn die Polizei mal genauer guckt, kann es passieren, dass du sofort nochmal zum TÜV musst deswegen.

  10. #10
    Vechda2000
    Hallo!!

    Genau dieses Problem hatte ich jetzt, hab mein Fahrwerk beim TÜV abnehmen lassen aber nicht in die Papiere eintragen lassen, weil auf dem Gutachten steht "eine Eintragung ist bei nächster Gelegenheit vorzunehmen". Ein Jahr ging das gut so aber nu kommts, mein Bruder ist meinem Auto gefahren, allgemeine Verkehrskontrolle, Mängelschein bekommen, weil nicht eingetragen. Ich zur Zulassungsstelle eintragen lassen, 10.70€ gelöhnt, zum Polizeirevier, vorgelegt, kopiert und meinten alles io. Aber 2 Tage später Brief von der Bußgeldstelle, was steht drin?? Die ABE meines Fahrzeugs ist erloschen, weil Fahrwerk eingebaut und nicht in die Papiere eingetragen. Hab dagegen Einspruch eingelegt und bin nun gespannt was da rauskommt.

  11. #11
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    @Calibraverliebter:
    Ja, ich hab zwei!

    1. Bestätigung nach §19 Abs 3STVO für die Felgen
    2. Bestätigung nach §19 Abs 3STVO für das Fahrwerk

    Beides wurde innerhalb von 1,5 Jahren bei der GTÜ abgenommen.
    Allerdings steht im Fahrwerk Bericht dabei:

    "Folgende vorangegengene zulässige Änderungen gemäß Anbaubestätigung wurden berücksichtigt:Rad- Reifenkombination"

    Das heit für mich in dem Fall: Ich bin ausm Schneider *freu*

    Oder etwa nicht?

    Gruß

    Dsnny

  12. #12
    calibjoern
    @ Danny:
    Jo hast recht.

  13. #13
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    @Fox
    ich würde das mit dem Spurstangengelenk reparieren lassen, das kann böse ins auge gehen!
    die reperatur dürfte auch nicht viel kosten (fahr zu atu, die kriegen sowas auch hin
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  14. #14
    Fox
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    danke ChaosKind ! wenigstens einer der auf meine frage antwortet
    was ist atu ?
    naja das mit der werkstatt aussuchen wird a bissrl schwierig, weil die von opel das schon bestellt haben.


    Fox

  15. #15
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    hast du das in auftrag gegeben das die das Bestellen, wenn nein Sag "leckt mich" und fahr zu ATU(Autoteile Ungar, ist ne Werkstatt, ramschtuning kette in ganz deutschland, netter zubehörladen
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