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Thema: AU woanders machen.... Frist?

  1. #1
    ist regelmäßig hier Avatar von Greyhound-Corsa
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    AU woanders machen.... Frist?

    Hi,
    Muss nächsten Monat zum TÜV, möchte aber die AU bei nem Kumpel in der Werkstatt machen, da die mich dort nichts kostet.
    Generell isses ja möglich soweit ich weiß, man muss dann nur den Bericht der AU mit zum TÜV bringen, aber gibt es da eine Frist wielang ich zwischen AU und HU warten darf? Ich meine mal etwas von 3 Wochen gehört zu haben!??

    Wär toll wen sich jemand dazu melden würde der 100%ig weiß was sache ist... z.B. Tuba
    ...und Gott fragte die Steine: "Wollt ihr Opelfahrer werden?" - Darauf die Steine: "Nein Herr, wir sind nicht Hart genug!"

  2. #2
    weiß wo es lang geht
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    Ich meine genau 1 Monat. Wurde mir zumindest bei der letzten AU in einer Freien so mit auf den Weg gegeben.
    TN Sintra-Treffen: Winter 07/08 in Winterberg; Frühjahr 07 in Soest, 08-10 in St.Katharinen; Sommer 07-11 am Edersee

  3. #3
    weiß wo es lang geht Avatar von TbMoD
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    gibts nicht mehr seit Anfang des Jahres
    die AU ist jetzt bestandteil vom "TÜV"

  4. #4
    Gehört zum Inventar :) Avatar von kolbenfresser
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    Soweit ich weiss, dürfen AU und HU max. 4 Wochen auseinander liegen. Man darf weiterhin die AU und HU getrennt durchführen lassen.

  5. #5
    Moderator Avatar von Astraracer87
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    Die Teiluntersuchung Abgas ist gleichzeitig mit der HU oder kann max. 1 Monat vorher durch eine anerkannte Werkstatt durchgeführt werden. [Stand: AU Schulung 03/2010]
    Signatur:

    Fehlerspeicher mit Hilfsleitung abrufen - Fehlerspeicher bei Fzg. mit E-Gas abrufen
    Tradition ist nicht das bewahren der Asche, sondern das weiterreichen des Feuers.

    "Wer in die Fußstapfen eines anderen tritt, hinterlässt keine eigenen Spuren."
    "Es fängt alles mit ihren Augen an, die ganz tief in einen hinein sehen können, durch den ganzen bullshit und das gute in einem erkennen. 20 % Engel, 80 % Teufel. Bodenständig, und etwas Motoröl unter ihren Fingernägeln macht ihr auch nichts aus."

  6. #6
    ist regelmäßig hier
    Themenstarter
    Avatar von Greyhound-Corsa
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    Zitat Zitat von TbMoD Beitrag anzeigen
    gibts nicht mehr seit Anfang des Jahres
    die AU ist jetzt bestandteil vom "TÜV"
    Nee es ist so das du ohne gültige AU keine HU-Plakette mehr bekommst... AU kannste auch woanders machen vorher...


    DANKE! Dann kann ich ja heut beruhigt zur AU Fahren und nächste Woche dann zum TÜV....
    Geändert von Greyhound-Corsa (28.06.2010 um 09:29 Uhr)
    ...und Gott fragte die Steine: "Wollt ihr Opelfahrer werden?" - Darauf die Steine: "Nein Herr, wir sind nicht Hart genug!"

  7. #7
    Moderator Avatar von Tuba
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    Citroen C5 Tourer
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    2009
    Die UMA darf maximal im Vormonat durchgeführt worden sein. Es geht also: UMA am 1.6., HU am 31.07.

    Gruß - Kay
    Meine Antworten sind wie die Lottozahlen - immer ohne Gewähr!


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